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       # taz.de -- Urteil im FDLR-Unterstützerprozess: Schuldig und auf freiem Fuß
       
       > Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt die FDLR zur „terroristischen
       > Vereinigung“, spricht drei Angeklagte schuldig – und lässt sie laufen.
       
   IMG Bild: FDLR-Einheiten im Kongo.
       
       DÜSSELDORF taz | An einem Ende der Zuschauerreihen sitzen die vier Beamten
       des Bundeskriminalamtes, die vor genau zwei Jahren, am 5. Dezember 2012, in
       Köln und Bonn drei seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Ruander
       festgenommen hatten. Am anderen Ende sitzen diverse ruandische
       Familienangehörige der Angeklagten.
       
       Schweigend hören sie, durch eine Glaswand getrennt vom Gerichtssaal 2 im
       Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, kurz nach 10 Uhr
       am 5. Dezember 2014 das Urteil: Alle drei sind der Unterstützung einer
       terroristischen Vereinigung schuldig und werden zu mehrjährigen Haftstrafen
       verurteilt.
       
       Und am Ende, gute zwei Stunden später, die Überraschung: Alle drei kommen
       frei, denn eine Haftstrafe ist auf Bewährung und die anderen Haftbefehle
       werden gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
       
       So macht sich nach Abschluss der Sitzung doch noch Erleichterung breit:
       Einzelne der Ruander im Publikum erheben die Finger zum Siegeszeichen und
       ballen solidarisch die Fäuste, während die Verurteilten aus ihrem eigenen
       Hochsicherheitsglaskasten breit grinsen. Aber auch Ankläger und Verteidiger
       scheinen zufrieden zu sein. Jeder hat etwas erreicht – aber jeder etwas
       anderes.
       
       ## „Besonders gefährliche terroristische Vereinigung“
       
       Eigentlich ist es ein historisches Urteil, das der Strafsenat 6a des OLG
       Düsseldorf an diesem Freitag fällt. Die ruandische Hutu-Miliz FDLR
       (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), die im Kongo unter
       wechselnden Namen seit zwanzig Jahren kämpft und für grausame Verbrechen an
       der Zivilbevölkerung Ostkongos verantwortlich gemacht wird, gilt nun
       amtlich als „terroristische Vereinigung“ – und zwar eine „besonders
       gefährliche terroristische Vereinigung“, wie die Vorsitzende Richterin
       Stein betont.
       
       Allein zwischen 2010 und 2012 seien gezielten FDLR-Angriffen im Ostkongo
       mindestens 536 Zivilisten zum Opfer gefallen, die Straftaten reichen von
       Freiheitsberaubung, Plünderung und grausamer Behandlung bis zu sexueller
       Gewalt und Mord.
       
       Seit 2009, so die Richterin, verfolge die Miliz – die aus jener Armee und
       jenen Milizen hervorgegangen ist, die 1994 in Ruanda einen Völkermord an
       mindestens 800.000 Menschen, zumeist Tutsi, verübten – im Ostkongo die
       Strategie, die „gesamte Bevölkerung als Feind anzusehen“. Damals sei in
       Reaktion auf kongolesisch-ruandische Militärschläge gegen die FDLR
       angeordnet worden, eine „humanitäre Katastrophe“ unter der Zivilbevölkerung
       anzurichten. „Dieser Befehl wurde seit 2009 immer wieder in die Tat
       umgesetzt“.
       
       Und das waren „nicht eigenmächtige Einzelaktionen marodierender Truppen,
       sondern großangelegte Bestrafungsoperationen.“ An anderer Stelle führt die
       Richterin aus: „Größere Militäroperationen werden nicht ohne Zustimmung der
       Führung der FDLR angeordnet.“
       
       ## Sie sollten dem Präsidenten helfen
       
       Wegen dieser Verbrechen stehen in Stuttgart die in Deutschland lebenden
       höchsten politischen Führer der FDLR, Präsident Ignace Murwanashyaka und
       Straton Musoni, vor Gericht. Sie wurden im November 2009 festgenommen, der
       Prozess begann im Mai 2011. Es war in diesem Zusammenhang, dass die drei
       Angeklagten in Düsseldorf aktiv wurden.
       
       Bernard T., Félicien B. und Jean-Bosco U. lebten seit den 1980er und 1990er
       Jahren in Deutschland, als politische Flüchtlinge aus Ruanda anerkannt und
       mittlerweile mit deutscher Staatsangehörigkeit. Sie kannten Murwanashyaka
       und wollten ihm helfen.
       
       Als Murwanashyakas damaliger Anwalt Gallas sie bei einem Treffen in Köln
       bat, bei der Suche nach Entlastungsmaterial behilflich zu sein,
       reaktivierten sie alte Verbindungen: Bernard T. nahm Kontakt zu seinem
       Schwager Alphonse Monaco auf, ein FDLR-Kader im Exil in Mosambik, und
       Jean-Bosco U. mit seinem Großneffen Stany Gakwerere, hoher Kommandeur der
       FDLR in der ostkongolesischen Provinz Nord-Kivu. Es ging darum,
       Entlastungszeugen für den Prozess in Stuttgart aufzutreiben.
       
       ## „FDLR-Zelle“ verbreitet Presseerklärungen
       
       Konkret halfen die drei dem in Nord-Kivu lebenden
       FDLR-Informationskommissar Laforge Fils Bazeye dann lediglich mit
       Presseerklärungen: sie korrigierten die Entwürfe, formatierten sie,
       verbreiteten sie, unter Nutzung fiktiver Namen und gemeinsamer
       Mailadressen. Eine „FDLR-Zelle“ war entstanden, wie es Staatsanwalt Barthe
       am 28. November in seinem Plädoyer ausgedrückt hatte: „Sie waren keine
       Mitläufer“.
       
       Die FDLR sei eine „besonders gefährliche terroristische Vereinigung“, so
       Richterin Stein: „Daran ändert der Umstand nichts, dass die Verbrechen in
       6.000 Kilometer Entfernung stattfanden und besonders leicht in
       Vergessenheit geraten. Umso gefährlicher ist es, sie in Pressearbeit zu
       verteidigen.“
       
       Die Richterin betont, beim Hauptangeklagten Bernard T. – der sich am
       meisten ins Zeug legte – gehe die Arbeit weit über bloße Mitgliedschaft in
       der FDLR hinaus. Bernard T wird schließlich auch wegen Verstoßes gegen das
       Außenwirtschaftsgesetz verurteilt: zweimal hat er 2009 jeweils 60 und 100
       Euro an Dritte zugunsten Murwanashyakas überwiesen, der selbst mit UN- und
       EU-Sanktionen belegt war und keine Finanztransaktionen mehr vornehmen
       durfte.
       
       Ansonsten werden Bernard T. und Félicien B. wegen „mitgliedschaftlicher
       Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter
       §129a.1.1 und §129b.1.1 StGB schuldig gesprochen, Jean-Bosco U. lediglich
       wegen „Unterstützung in fünf Fällen“. Bernard T wird zusätzlich wegen zwei
       Geldüberweisungen aus dem Jahr 2009 an Dritte zugunsten des mit Sanktionen
       belegten FDLR-Präsidenten Murwanashyaka wegen Verstoßes gegen das
       Bereitstellungsverbot des Außenwirtschaftsgesetzes unter §34.4.2 AWG
       verurteilt.
       
       T. erhält 4 Jahre Haft und B. drei Jahre. Beide Strafen werden unter
       Auflagen ausgesetzt - die beiden erhalten ihre Reisepässe nicht zurück,
       dürfen Deutschland nicht verlassen und müssen sich zweimal wöchentlich bei
       der Polizei melden. U. erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung mit
       dreijähriger Bewährungsfrist.
       
       ## Alle drei waren geständig
       
       Dass sie alle drei jetzt auf freien Fuß gesetzt werden, liegt daran, dass
       alle drei geständig gewesen sind und Reue gezeigt haben – U. schon während
       der Vernehmung durch das BKA Anfang 2013, die anderen beiden gegen Ende des
       Prozesses, der im November 2012 begonnen hatte. Die Geständnisse würden
       nicht durch ihren späten Zeitpunkt entwertet, würdigt die Richterin –
       dieser sei „Ausdruck des Ringens mit sich selbst“.
       
       Mit den Geständnissen konnte der Prozess einvernehmlich zu Ende gehen. Das
       Urteil gegen den Hauptangeklagten Bernard T. entspricht genau dem, was der
       Senat bereits am 17. Oktober am 80. Verhandlungstag in Aussicht gestellt
       hatte; am darauffolgenden Verhandlungstag wurde eine formelle
       „Verständigung“ mit dem zweiten Angeklagten Félicien B. laut §257c des
       Strafgesetzbuches verkündet, und beim dritten, Jean-Bosco U., war durch
       sein Geständnis schon vor Prozessbeginn ohnehin alles klar.
       
       So kamen an den Verhandlungstagen 82 bis 87 die Geständnisse von T. und B.,
       und damit war die Beweisaufnahme geschlossen.
       
       In ihrem Plädoyer am 28. November, dem 89. Verhandlungstag, forderte die
       Bundesanwaltschaft nur geringfügig höhere Strafen als nun ergangen sind,
       und auch sie wollte lediglich den Hauptangeklagten in Haft behalten wissen.
       Die drei Verteidigungen wiederum erklärten in ihren Schlussvorträgen am 1.
       und 2. Dezember, den Verhandlungstagen 90 und 91, sie träten der
       Beweiswürdigung der Anklage nicht entgegen. Es herrschte Harmonie.
       
       ## Wie beweist man „terroristische Vereinigung“?
       
       Außer in einem Punkt. Eigentlich hatte die Verteidigung eine mehrjährige
       Beweisaufnahme fordern wollen, um die Frage des mutmaßlichen
       terroristischen Charakters der FDLR – jenseits der Tatvorwürfe gegen die
       drei Angeklagten – erschöpfend von allen Seiten zu beleuchten.
       
       Karl Engels, Anwalt des Hauptangeklagten T., machte in seinem
       Schlussvortrag Andeutungen, wohin das hätte führen können, bis hin zu
       Exhumierungen von mutmaßlichen FDLR-Opfern im Kongo. Man müsste zum
       Beispiel herausfinden, ob die über 90 Opfer des FDLR-Überfall auf das Dorf
       Busurungi mit Macheten oder Gewehren getötet wurden, um zu klären, ob die
       Toten der Miliz „zurechenbar“ seien oder nicht, sagt Engels.
       
       Dass die FDLR selbst den Angriff auf Busurungi gar nicht leugnet und
       Beteiligte dazu in Stuttgart ausgesagt haben, verschweigt er dabei. Und die
       von ihm geforderten Ermittlungen hat es in dieser Form nirgends gegeben,
       weder beim Prozess gegen die politische FDLR-Führung in Stuttgart noch bei
       irgendeinem Verfahren im Kongo oder beim Internationalen Strafgerichtshof.
       
       Aber „diesen Fragen wären wir nachgegangen, wenn T. nicht entschieden
       hätte: es soll jetzt zu Ende gehen“, sagte Engels. „Er hat dadurch, dass er
       darauf verzichtet hat, diesen Fragen nachzugehen, das Verfahren um mehrere
       Jahre verkürzt. Ich behaupte nicht, eine solche Beweiserhebung hätte
       bewiesen, dass die FDLR keine terroristische Vereinigung ist. Sondern dass
       die Möglichkeit, alle Beweismittel auszuschöpfen, zu einer mehrjährigen
       Beweisaufnahme geführt hätte. Vielleicht hätte sie die These der
       Bundesanwaltschaft in Teilen bestätigt. Dazu wird es jetzt nicht kommen.“
       
       ## Urteil aufgrund von Expertenzeugen
       
       So stützt sich das Urteil, wonach die FDLR eine terroristische Vereinigung
       ist, allein auf Expertenzeugen: den deutschen Leiter der UN-Mission im
       Kongo (Monusco), Martin Kobler, den ehemaligen
       UN-Demobilisierungsmitarbeiter Matthew Brubacher, den
       Demobilisierungsexperten Hans Romkema sowie als Sachverständiger den
       deutschen Wissenschaftler Gerd Hankel.
       
       Es wurden in Düsseldorf keine aktiven oder ehemaligen FDLR-Kämpfer befragt
       und keine kongolesischen Zeugen, anders als in Stuttgart.
       
       ## Urteil schreibt „Rechtsgeschichte“
       
       Dabei besteht die Signalwirkung des Düsseldorfer Urteils gerade in der
       Einstufung der FDLR als terroristische Vereinigung. Das hat Bedeutung weit
       über diese einzelne Miliz hinaus: „Erstmals in der deutschen
       Rechtsgeschichte wurde eine Organisation, bei der Kriegsverbrechen im
       Mittelpunkt stehen, als terroristische Vereinigung festgestellt“, lobte
       Oberstaatsanwalt Christian Ritscher gegenüber der taz.
       
       Es hat auch Bedeutung in den Kongo hinein. Während in Düsseldorf Ruander
       als Terrorunterstützer vor Gericht stehen, weil sie an der Verbreitung von
       FDLR-Presseerklärungen mitgewirkt haben, sind die FDLR-Kader im Kongo
       selbst anerkannte diplomatische Verhandlungspartner, wie ein Verteidiger
       säuerlich anmerkte.
       
       ## „Die FDLR attackiert die Schwächsten“
       
       Das Urteil fällt in einer Zeit, in der die UN-Mission im Kongo unter ihrem
       deutschen Leiter Martin Kobler – der in Düsseldorf als Zeuge ausgesagt
       hatte – Gespräche mit der FDLR über deren mögliche freiwillige Entwaffnung
       führt. Erst vergangene Woche waren die ersten Einheiten der FDLR, die sich
       im Mai und Juni freiwillig gestellt und in UN-Lager in Nord- und Süd-Kivu
       begeben hatten, von der UNO in Militärlager in der Stadt Kisangani weit weg
       von ihrem Kampfgebiet geflogen worden, und in diesen Tagen berät die
       FDLR-Führung intern über eine Neuaufstellung.
       
       Mit scheinbarem guten Willen will die FDLR vermeiden, dass geltende
       UN-Beschlüsse umgesetzt werden, militärisch gegen sie vorzugehen, wenn sie
       bis 2. Januar 2015 nicht die Waffen streckt.
       
       An guten Willen der FDLR glauben die Angeklagten in Düsseldorf zumindest
       nach außen nicht mehr. Ein Angeklagter wurde von seinen Anwälten mit
       deutlichen Worten zitiert: „Die FDLR hat immer die Schwächsten attackiert.
       Wegen einer Ziege werden kleine Mädchen vergewaltigt. Sie begehen
       Völkermord, egal wo sie sich befinden. Man sollte sie bekämpfen.“
       
       Und in seinem eigenen Schlusswort sagte er: „Ich bereue aufrichtig, mich
       der Propaganda der FDLR-Verbrechen angschlossen zu haben – Verbrechen gegen
       die friedliche kongolesische Bevölkerung, die ihr Obdach gewährt hatte.
       Meine Gedanken sind bei den unschuldigen kongolesischen Opfern.“
       
       5 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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