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       # taz.de -- Tricks beim Waffenexport: Verdächtige Bauernopfer-Strategie
       
       > Gegen Mitarbeiter der Rüstungsfirma Heckler & Koch wird wegen illegaler
       > Ausfuhr von Kriegswaffen ermittelt. Gehalt erhalten sie trotzdem weiter.
       
   IMG Bild: Heckler & Koch hat zwischen 2006 bis 2009 einige tausend Gewehre an die mexikanische Polizei geliefert.
       
       FREIBURG taz | Die Rüstungsfirma Heckler & Koch nahm zwei Kündigungen
       zurück. Dazu verpflichtete sie sich in einem Vergleich, der am Montagabend
       vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Freiburg geschlossen wurde. Sollten
       die beiden Mitarbeiter jedoch wegen illegaler Ausfuhr von Kriegswaffen
       verurteilt werden, sind sie auch den Job los.
       
       Heckler & Koch hatte von 2006 bis 2009 einige Tausend G36-Gewehre an die
       Polizei Mexikos geliefert. Diese tauchten dann in Unruheprovinzen auf,
       obwohl der Export dahin nicht genehmigungsfähig war. Das deutsche
       Wirtschaftsministerium hatte den Export nur erlaubt, weil es
       „Endverbleibserklärungen“ für ruhige mexikanische Bundesstaaten gab.
       
       Das Unternehmen hatte lange illegale Tricks bestritten, im Vorjahr dann
       aber überraschend den Bereichsleiter Axel H. und die Sachbearbeiterin
       Marianne B. entlassen. Die beiden hätten gemeinsam mit einem
       Handelsvertreter unverdächtige Verbleibserklärungen von der mexikanischen
       Regierung beschafft.
       
       ## „Eroberung Mexikos“
       
       In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Freiburg die Kündigungen im
       Januar für unwirksam erklärt. Wegen der über 30-jährigen
       Betriebszugehörigkeit wäre nur eine Abmahnung möglich gewesen. Das
       Unternehmen ging jedoch in Berufung. „Es ist Heckler & Koch nicht
       zuzumuten, mit diesen Beschäftigten weiter zusammenzuarbeiten“, erklärte
       Anwalt Volker Teigelkötter vor dem LAG.
       
       Er machte die Mexiko-Affäre indirekt für die wirtschaftliche Krise bei dem
       schwäbischen Rüstungsunternehmen verantwortlich. Die Anwälte der
       Beschäftigten erklärten das für „absurd“. Eventuelle Mitwisser im
       Unternehmen beschuldigten sie jedoch nicht.
       
       Nach einer mehrstündigen Verhandlung erklärte der Vorsitzende LAG-Richter
       Christoph Tillmanns, es sei noch offen, ob ein kriminelles Delikt begangen
       wurde. Als Kündigungsgrund komme derzeit nur eine „schwere
       arbeitsrechtliche Pflichtverletzung“ in Betracht. Diese liege vor, wenn die
       Mitarbeiter mit Hilfe der mexikanischen Behörden gezielt die deutsche
       Genehmigungsbehörde hinters Licht geführt hätten – und so die
       Vertrauenswürdigkeit von Heckler & Koch gefährdeten. Da die
       Arbeitnehmeranwälte jedoch jede Täuschungsabsicht bestritten, hätte man vor
       Gericht unzählige E-Mails von H., B. und dem Handelsvertreter auswerten
       müssen. Darin war etwa von einer „Eroberung Mexikos“ die Rede.
       
       ## Bis auf Weiteres freigestellt
       
       Doch dazu kam es nicht mehr, weil Richter Tillmanns einen Vergleich
       vorschlug, auf den beide Seiten eingingen. Der Fortbestand der
       Arbeitsverhältnisse hängt nun ganz vom Ausgang der strafrechtlichen
       Ermittlungen ab. Bis auf Weiteres bleiben H. und B. freigestellt, erhalten
       aber ihre Gehälter. Auch die Verteidigerkosten im Strafprozess wird Heckler
       & Koch bezahlen.
       
       Der Freiburger Rüstungskritiker Jürgen Grässlin, der den Skandal 2010 mit
       einer Strafanzeige ins Rollen brachte, sagte nach der Verhandlung: „Mit
       dieser Bauernopfer-Strategie wird Heckler & Koch nicht durchkommen.“ Die
       Staatsanwaltschaft werde wohl auch andere Verantwortliche im Unternehmen
       anklagen. Wie vor dem LAG bekannt wurde, hat inzwischen das Zollkriminalamt
       seine Ermittlungen abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft eine Anklage
       empfohlen.
       
       3 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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