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       # taz.de -- Gegen die Ausreise von Dschihadisten: 18 Monate ohne Ausweis
       
       > Deutsche Islamisten sollen an der Ausreise in den Irak gehindert werden.
       > Ein Gesetzentwurf sieht vor, ihnen bis zu 18 Monate den Ausweis zu
       > entziehen.
       
   IMG Bild: Verdächtige sollen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen.
       
       BERLIN afp/dpa | Um Dschihadisten die Ausreise in Kampfländer zu
       erschweren, soll Verdächtigen nach einem RBB-Bericht künftig bis zu
       anderthalb Jahre der Personalausweis entzogen werden können. Das geht aus
       einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, wie das
       RBB-Inforadio am Mittwoch berichtete. Die Unterbindung der Reisebewegungen
       sei im Kampf gegen dschihadistische Extremisten „von herausragender
       Bedeutung“.
       
       Demnach soll der Entzug des Ausweises für einen Zeitraum von zunächst sechs
       Monaten möglich sein. Nach Ablauf der sechs Monate soll der Zeitraum zwei
       Mal jeweils um weitere sechs Monate verlängert werden können. Auf diese
       Weise soll verhindert werden, dass radikalisierte Islamisten von
       Deutschland nach Syrien oder in den Irak ausreisen und sich als Kämpfer der
       Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anschließen können. Damit die
       Behörden Islamisten den Ausweis abnehmen können, ist eine Änderung des
       Personalausweisgesetzes nötig.
       
       Um sich in Deutschland dennoch ausweisen zu können, sollen die
       Terrorverdächtigen dem Bericht zufolge ein Ersatz-Dokument bekommen, das
       jedoch einen Ausreise-Sperrvermerk enthalten und außerhalb Deutschlands
       nicht gültig sein soll. Eine Kennzeichnung des Personalausweises als
       Alternative lehnt das Innenministerium demnach ab. „Das nachträgliche
       Aufbringen eines permanenten manipulationssicheren Ausreisesperrvermerks
       auf bereits ausgegebene Personalausweise ist technisch nicht möglich“,
       zitierte der RBB aus dem Gesetzentwurf.
       
       Sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen und Interessen im
       Ausland bestehe auf Grund der weltweiten Ereignisse „eine hohe abstrakte
       Gefährdung“ durch dschihadistische Extremisten. Diese Gefährdung könne sich
       „jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und
       Intensität realisieren“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf
       weiter. Die Reisen von radikalisierten Islamisten nach Syrien oder den Irak
       seien dabei ein „zentrales Problem“. Eine „besondere Gefahr“ gehe dabei von
       „Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakt zu dschihadistischen Gruppen“
       aus.
       
       26 Nov 2014
       
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