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       # taz.de -- Polizei in Dortmund: Rechtsgesinnter Polizist entlassen
       
       > Ein Dortmunder Polizeibeamter rechnet sich zu den sogenannten
       > „Reichsbürgern“. Sie lehnen die Verfassung ab. Der Dienstherr zog jetzt
       > Konsequenzen.
       
   IMG Bild: Polizisten dürfen keine Reichsbürger sein.
       
       DORTMUND dpa | Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hat einen Polizisten
       mit mutmaßlich rechter Gesinnung vorläufig vom Dienst enthoben. Der
       34-Jährige steht im Verdacht, der Gruppierung der sogenannten Germaniten
       oder Reichsbürger anzugehören. „Diese „Reichsideologen“ berufen sich
       darauf, dass das Deutsche Reich juristisch nie untergegangen ist und
       stellen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer
       Verfassungsorgane in Frage“, teilte die Polizei am Dienstag mit. Der Beamte
       lehne die Verfassung ab.
       
       „Jeder Polizeivollzugsbeamte ist auf das Grundgesetz vereidigt worden und
       hat die Pflicht, aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung
       einzutreten. Der Dienstherr erwartet dies von seinen Polizeivollzugsbeamten
       jederzeit. Daher ist für Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei kein
       Platz“, sagte Lange.
       
       Am Dienstagmorgen hatten Beamte die Wohnung des Polizisten durchsucht.
       Aufgrund eines zuvor eingeleiteten Disziplinarverfahrens hatte die
       Dortmunder Polizei einen Durchsuchungsbeschluss beim Verwaltungsgericht
       Münster erwirkt. Noch am gleichen Tag wurde der 34-Jährige vorläufig vom
       Dienst enthoben. Einzelheiten wollte die Polizei unter Verweis auf die
       laufenden Ermittlungen nicht nennen. Strafrechtlich sei der Mann aber wohl
       nicht zu belangen, sagte ein Sprecher. Es soll der erste Fall dieser Art in
       Dortmund sein.
       
       Recht anschaulich beschreibt der Verfassungsschutz in Brandenburg die
       Auffassung von Reichsbürgern und was das Amtsgericht Duisburg davon hält:
       
       „Reichsregierungen“ und „Reichsbürger“ behaupten, das Deutsche Reich
       bestünde in den Grenzen von 1937 bis heute völkerrechtlich fort. Dagegen
       sei die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich nur
       teilidentisch, daher völkerrechtlich illegal somit juristisch nicht
       existent. Konsequent ignorieren „Reichsbürger“ zudem alles, was ihren
       wirren Auffassungen zuwiderläuft.
       
       Geht ein solcher Vorgang vor Gericht, sind die Urteile mehr als deutlich.
       So entschied 2006 beispielsweise das Amtsgericht Duisburg: „Das Bonner
       Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine
       kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht
       existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.“
       
       25 Nov 2014
       
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