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       # taz.de -- „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann: Rheuma zählt nicht
       
       > Inge Hannemann will ihre Stelle in der Hamburger Sozialbehörde nicht
       > antreten. Sie hat Rheuma und braucht Bewegung. Die Richter überzeugte das
       > nicht.
       
   IMG Bild: Der Weg zum Kopierer reicht ihr nicht: Inge Hannemann
       
       HAMBURG dpa | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene
       Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der
       Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen vorerst antreten. Nach dem
       Arbeitsgericht wies am Donnerstag auch das Landesarbeitsgericht ihren
       Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.
       
       Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben
       ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona.
       Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen
       das „System Hartz IV“ kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen
       Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder
       Stellenangebote ablehnten.
       
       Das Landgericht verneinte wie schon die vorherige Instanz die
       Eilbedürftigkeit, welche eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde.
       Auch Hannemanns neuen Hinweis, dass der Job als Sachbearbeiterin im Referat
       Integrationsamt ihrer Gesundheit nicht förderlich und damit unannehmbar
       sei, wies das Gericht zurück.
       
       Die „Hartz-IV-Rebellin“ hatte zwar anerkannt, dass ihrem Rheuma-Leiden
       durch eine entsprechende Ausstattung des Büros Rechnung getragen werde.
       Gleichwohl wolle sie den Posten aber nicht antreten, da er – anders als
       ihre Arbeit im Job-Center – hauptsächlich aus Büroarbeit bestehe, sie aber
       aus gesundheitlichen Gründen Bewegung brauche. „Es reicht nicht der Weg zum
       Kopierer“, sagte Hannemann, die bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die
       Linken kandidiert.
       
       ## Über die Versetzung wurde nicht verhandelt
       
       „Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit können wir hier nicht sehen“, sagte
       dagegen die Vorsitzende Richterin. Der Anwalt der Sozialbehörde
       argumentierte, dass Hannemann die Stelle bislang noch gar nicht angetreten
       habe, deshalb auch nicht beurteilen könne, ob sie ihrer Gesundheit schade.
       Trotz der für Hannemann nachteiligen Entscheidung des Gerichts (Az. 7 SaGa
       4/14) riet die Vorsitzende Richterin den Parteien jedoch, grundsätzlich
       über einen Vergleich, also eine andere Arbeitsstelle für die
       „Hartz-IV-Rebellin“ nachzudenken.
       
       Im aktuellen Berufungsverfahren ging es allein um die Frage der
       einstweiligen Verfügung. Über die Rechtmäßigkeit der Versetzung an sich
       wurde vor dem Landesarbeitsgericht nicht verhandelt. Dieser
       Hauptsache-Prozess ist nach wie vor in erster Instanz beim Arbeitsgericht
       anhängig. Zuletzt war ein für Ende November angesetzter Termin wegen
       Erkrankung des Vorsitzenden Richters auf Mitte Dezember verschoben worden.
       Ein weiteres Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Suspendierung klären
       soll, wurde inzwischen ausgesetzt.
       
       Die Sozialbehörde möchte Hannemann zu gleichen Vergütungskonditionen als
       Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt einsetzen. Das will die
       „Hartz-IV-Rebellin“ jedoch nicht, weil sie neben der nun neu vorgetragenen
       Sorge um ihre Gesundheit fürchtet, den Anforderungen in dem neuen Job
       fachlich nicht gewachsen zu sein.
       
       Außerdem sei sie der Auffassung, dass es keinen sachlichen Grund für eine
       Versetzung gebe, sie vielmehr nur schikaniert werden solle. Hannemann wurde
       im Gerichtssaal von rund 30 Sympathisanten begleitet. Sie verwiesen auf
       Schildern auf das Essay „[1][Empört Euch]“, in dem der ehemalige
       französischen Widerstandskämpfer und UN-Diplomat Stéphane Hessel gegen den
       Finanzkapitalismus wettert.
       
       20 Nov 2014
       
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   DIR [1] http://jerome-segal.de/empoert_euch.pdf
       
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