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       # taz.de -- Zuschüsse für künstliche Befruchtung: Politiker wollen Gesetz ändern
       
       > Die Opposition im Bundestag will nichteheliche Paare gleichstellen. Die
       > SPD verweist auf andere Zuschüsse. Die Union findet’s gut, wie es ist.
       
   IMG Bild: Ein künstlich befruchteter Embryo unter dem Mikroskop.
       
       BERLIN taz | Der Gesundheitsexperte der grünen Bundestagsfraktion, Harald
       Terpe, kündigte am Dienstag als Erster im Parlament Konsequenzen aus der
       Entscheidung des Bundessozialgerichts an: „Das Urteil zeigt, dass jetzt der
       Gesetzgeber gefordert ist“, sagte Terpe. Die Grünen würden „in Kürze einen
       Gesetzentwurf vorlegen, der nichteheliche Paare und Lebenspartnerschaften
       bei der künstlichen Befruchtung mit Ehepaaren gleichstellt“.
       
       Konkret fordern die Grünen, dass künftig für alle Paare, die in einer
       dauerhaften Gemeinschaft zusammenleben, die künstliche Befruchtung immer
       dann bezahlt wird, wenn die reine Insemination – also das Einbringen von
       Samen in die Gebärmutter mit ärztlicher Hilfe – nicht hilft. Die Verwendung
       von fremdgenetischem Material wollen die Grünen grundsätzlich nicht
       bezahlen. Wer auf eine Samenspende angewiesen ist, müsste sich diese selbst
       kaufen.
       
       Bezahlen wollen die Grünen dagegen die medizinische Behandlung, bei der
       dann der Eigen- oder Fremdsamen zum Einsatz kommt – für alle Paare,
       unabhängig von etwaiger Gleichgeschlechtlichkeit oder zivilrechtlichem
       Status.
       
       Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg,
       signalisierte Unterstützung: „Es gibt keinen Grund für die geltende
       Rechtslage, wonach nur eine verheiratete Frau Anspruch auf die teilweise
       Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch ihre Krankenkasse hat.“
       
       ## Modern und gefestigt
       
       So eindeutig wie die Opposition mochte sich die SPD-Regierungsfraktion
       nicht für eine gesetzliche Neuregelung aussprechen. Hilde Mattheis,
       gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, betonte gegenüber der taz, ihre
       Partei stehe „für eine moderne Familienpolitik“. Deswegen sollten, so
       Mattheis, „wie beispielweise in Sachsen-Anhalt praktiziert, auch
       unverheiratete Paare Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung erhalten“.
       
       Mattheis referierte damit freilich bloß die bereits geltende Rechtslage:
       Das Bundesfamilienministerium unter Manuela Schwesig (SPD) unterstützt
       kinderlose Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden –
       quasi als Zusatzleistung zu den Erstattungen durch die Krankenkassen.
       
       Eine entsprechende Richtlinie über Finanzhilfen wurde bereits 2012 unter
       Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) verabschiedet; die
       Bezuschussung erfolgt über die Bundesländer und jeweils danach, was diese
       für opportun halten: Manche Länder verzichten auf das Kriterium der Ehe,
       andere tun dies nicht. Um die Erstattungspraxis der Kassen zu ändern,
       müsste der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch ändern – was in der Großen
       Koalition umstritten ist.
       
       Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn etwa verteidigte ein tradiertes
       Familienbild: „Ich glaube, wir sollten bei der bisherigen Regelung
       bleiben“, sagte er. Eine künstliche Befruchtung sei ein starker Eingriff.
       Spahn: „Da ist es wichtig, dass ein Kind in eine gefestigte Elternbeziehung
       geboren wird. Das kann sicher auch für unverheiratete Paare gelten, ist
       dann halt nur schwer nachzuvollziehen.“
       
       18 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Haarhoff
       
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