# taz.de -- Zuschüsse für künstliche Befruchtung: Politiker wollen Gesetz ändern
> Die Opposition im Bundestag will nichteheliche Paare gleichstellen. Die
> SPD verweist auf andere Zuschüsse. Die Union findet’s gut, wie es ist.
IMG Bild: Ein künstlich befruchteter Embryo unter dem Mikroskop.
BERLIN taz | Der Gesundheitsexperte der grünen Bundestagsfraktion, Harald
Terpe, kündigte am Dienstag als Erster im Parlament Konsequenzen aus der
Entscheidung des Bundessozialgerichts an: „Das Urteil zeigt, dass jetzt der
Gesetzgeber gefordert ist“, sagte Terpe. Die Grünen würden „in Kürze einen
Gesetzentwurf vorlegen, der nichteheliche Paare und Lebenspartnerschaften
bei der künstlichen Befruchtung mit Ehepaaren gleichstellt“.
Konkret fordern die Grünen, dass künftig für alle Paare, die in einer
dauerhaften Gemeinschaft zusammenleben, die künstliche Befruchtung immer
dann bezahlt wird, wenn die reine Insemination – also das Einbringen von
Samen in die Gebärmutter mit ärztlicher Hilfe – nicht hilft. Die Verwendung
von fremdgenetischem Material wollen die Grünen grundsätzlich nicht
bezahlen. Wer auf eine Samenspende angewiesen ist, müsste sich diese selbst
kaufen.
Bezahlen wollen die Grünen dagegen die medizinische Behandlung, bei der
dann der Eigen- oder Fremdsamen zum Einsatz kommt – für alle Paare,
unabhängig von etwaiger Gleichgeschlechtlichkeit oder zivilrechtlichem
Status.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg,
signalisierte Unterstützung: „Es gibt keinen Grund für die geltende
Rechtslage, wonach nur eine verheiratete Frau Anspruch auf die teilweise
Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch ihre Krankenkasse hat.“
## Modern und gefestigt
So eindeutig wie die Opposition mochte sich die SPD-Regierungsfraktion
nicht für eine gesetzliche Neuregelung aussprechen. Hilde Mattheis,
gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, betonte gegenüber der taz, ihre
Partei stehe „für eine moderne Familienpolitik“. Deswegen sollten, so
Mattheis, „wie beispielweise in Sachsen-Anhalt praktiziert, auch
unverheiratete Paare Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung erhalten“.
Mattheis referierte damit freilich bloß die bereits geltende Rechtslage:
Das Bundesfamilienministerium unter Manuela Schwesig (SPD) unterstützt
kinderlose Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden –
quasi als Zusatzleistung zu den Erstattungen durch die Krankenkassen.
Eine entsprechende Richtlinie über Finanzhilfen wurde bereits 2012 unter
Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) verabschiedet; die
Bezuschussung erfolgt über die Bundesländer und jeweils danach, was diese
für opportun halten: Manche Länder verzichten auf das Kriterium der Ehe,
andere tun dies nicht. Um die Erstattungspraxis der Kassen zu ändern,
müsste der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch ändern – was in der Großen
Koalition umstritten ist.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn etwa verteidigte ein tradiertes
Familienbild: „Ich glaube, wir sollten bei der bisherigen Regelung
bleiben“, sagte er. Eine künstliche Befruchtung sei ein starker Eingriff.
Spahn: „Da ist es wichtig, dass ein Kind in eine gefestigte Elternbeziehung
geboren wird. Das kann sicher auch für unverheiratete Paare gelten, ist
dann halt nur schwer nachzuvollziehen.“
18 Nov 2014
## AUTOREN
DIR Heike Haarhoff
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