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       # taz.de -- Kommentar Urteil künstliche Befruchtung: Verstaubtes Familienbild
       
       > Das Urteil zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren ist ein
       > falsches Signal. Die Ehe ist keine Garantie fürs lebenslange
       > Zusammensein.
       
   IMG Bild: Wenn es nach dem Bundessozialgericht geht, sollten Paare immer noch verheiratet sein, um Eltern zu werden.
       
       Geht es um Kinder oder um die Ehe? Das ist die Frage, die das
       Bundessozialgericht am Dienstag indirekt mit zu beantworten hatte, als es
       darüber entschied, ob Krankenkassen nicht miteinander verheirateten Paaren
       eine künstliche Befruchtung bezahlen dürfen. Jetzt ist klar: Es geht um die
       traditionelle Ehe.
       
       So jedenfalls darf das Urteil des Gerichts verstanden werden: Nach wie vor
       erhalten nur Verheiratete für eine Kinderwunschbehandlung Zuschüsse von
       ihrer Krankenkasse. Ledige Paare, die auf natürlichem Wege keine
       gemeinsamen Kinder zeugen können, müssen das weiterhin komplett selbst
       bezahlen.
       
       Das ist nicht gerecht. Und das ist verstaubt. Das Urteil suggeriert, dass
       Paare mit Kinderwunsch und Trauschein mehr wert sind als Paare mit
       Kinderwunsch und „Lotterleben“. Das ist nicht nur ein falsches Signal, es
       geht vor allem an der Realität vorbei.
       
       Zwar wachsen noch immer mehr Kinder mit Eltern auf, die miteinander
       verheiratet sind – ob nun mit dem biologischen Elternteil oder in Zweitehe.
       Unabhängig davon steigt die Zahl der Frauen und Männer, die sich einen
       gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne gleich heiraten zu müssen.
       Die Ehe an sich verliert an Wert, nicht aber die gemeinsame Sorge
       füreinander. Darüber hinaus ist die Ehe keine Garantie mehr für
       lebenslanges Zusammenleben – wie die hohen Scheidungszahlen belegen.
       
       Warum also behandelt man ledige Mütter und Väter anders als verheiratete?
       Weil sie per se schlechtere Eltern sind? Das ist absurd.
       
       Gleichwohl könnten sich jetzt auch lesbische und schwule
       Lebensgemeinschaften beklagen. Sie waren von vornherein ausgeschlossen. Das
       Bundessozialgericht verhandelte nur den Fall der künstlichen Befruchtung
       mit dem Samen des Partners. Homo-Eltern brauchen bekanntermaßen Fremdsamen
       und fremde Eizellen. Aber das ist ein anderes Thema.
       
       19 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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