# taz.de -- Bundestag debattiert über Störerhaftung: Kein Freibrief für offene Netze
> Grüne und Linke wollen mit einem Gesetzentwurf die Rechte der Betreiber
> offener WLAN-Zugänge stärken. Die Union ist dagegen, die SPD
> unentschieden.
IMG Bild: Offen für alles? Das kann unangenehm werden.
BERLIN dpa | Die Koalitionsfraktionen sperren sich gegen eine weitreichende
Neuregelung bei offenen WLAN-Zugängen. Grüne und Linke wollen die Risiken
für Betreiber offener WLAN-Zugänge verringern und die sogenannte
Störerhaftung abschaffen. Am Freitag brachten die Oppositionsfraktionen
ihren Gesetzentwurf im Bundestag ein. Abgeordnete der Regierungskoalition
sprachen sich aber dafür aus, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
abzuwarten, der die Störerhaftung weniger stark einschränken soll.
Bisher können Café-Besitzer, Geschäfte oder Privatleute zur Verantwortung
gezogen werden, wenn andere über ihren WLAN-Zugang zum Beispiel illegal
Musik herunterladen. Die Betreiber können dann abgemahnt werden. Daher
sichern Cafés und andere Anbieter ihre WLAN-Zugänge meist mit einem
Passwort. Das sei unpraktisch für Nutzer und Touristen, argumentieren Grüne
und Linke. Sie wollen Betreiber offener WLAN-Zugänge von der Haftung für
ihre Nutzer ausnehmen.
Aus Sicht der Union soll das nur für Unternehmen gelten, nicht aber für
private Betreiber. Der Abgeordnete Axel Knoerig befürchtete sonst einen
Anstieg illegaler Downloads über offene WLAN-Zugänge. „Es darf keinen
Freifahrtsschein für Urheberrechtsverletzungen geben“, sagte er. Die
Bundesregierung arbeite an einem eigenen Gesetzesvorschlag, sagten
Unionspolitiker. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag
versprochen, WLAN-Betreiber rechtlich besser abzusichern.
Aus der SPD kam teilweise auch Unterstützung für die Idee der Opposition.
„Diese Störerhaftung muss für alle abgeschafft werden, denn Anbieter von
WLAN dürfen nicht dafür haftbar gemacht werden, was ihre Nutzer tun“, sagte
der SPD-Abgeordnete Marcus Held. Sein Fraktionskollege Christian Flisek
dagegen kündigte an, „dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen
werden“. Über den Gesetzentwurf wird nun im Wirtschaftsausschuss des
Bundestags beraten.
14 Nov 2014
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