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       # taz.de -- Goldhandel aus dem Kongo: Auch Schmuggler haben Rechte
       
       > Ein kongolesischer Mineralienhändler bekommt beim Europäischen
       > Menschenrechtsgerichtshof Recht. Gegen Belgien erging ein Urteil.
       
   IMG Bild: Goldmine in Süd-Kivu, Kongo
       
       BRÜSSEL taz | Mit ihm hatte vor zwölf Jahren der internationale Kampf gegen
       „Blutmineralien“ aus dem Kongo begonnen: Zulfikarali Panju, kanadischer
       Goldhändler pakistanischer Abstammung, ansässig in der ostkongolesischen
       Stadt Bukavu. Am 19. November 2002 hatte die belgische Polizei ihn am
       Flughafen Brüssel festgenommen – mit 51 Kilogramm Gold im Wert von 1,2
       Millionen Euro im Gepäck, die er in Antwerpen einschmelzen und
       weiterverkaufen sollte.
       
       Seit Jahren, stellte die Polizei fest, war er zweimal im Monat mit einer
       ähnlichen Menge Gold aus Kongo nach Belgien gereist. Sein Auftraggeber, so
       die Beschuldigung gegen ihn, sei die damalige kongolesische
       Rebellenbewegung RCD (Kongolesische Sammlung für Demokratie) gewesen, die
       im Kongokrieg zwischen 1998 und 2003 das östliche Drittel des Landes
       beherrschte und von Ruandas Armee geschützt wurde. Für sie sollte er Gold
       zu Geld machen. Die 51 Kilo Gold trug Panju in vom RCD versiegelten
       Päckchen.
       
       Kurz nach seiner Festnahme froren die belgischen Behörden 4 Millionen
       US-Dollar auf Panjus Konten bei der belgischen Bank BBL (heute ING) ein,
       weitere 10 Millionen Dollar wurden in der Schweiz eingefroren. Panju kam
       zunächst auf Kaution frei; 2005 erhob Belgien Anklage gegen ihn wegen
       Geldwäsche.
       
       Aber aus ungeklärten Gründen kam das Verfahren nicht voran. Panjus Anwalt
       Xavier Magnée, in Belgien bekannt als Verteidiger des Kinderschänders Marc
       Dutroux, schaffte es, erst den Fall vor den Europäischen
       Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu bringen und 2012 sogar die
       Kontensperrungen aufzuheben – seine vier Millionen Dollar, vermutlich in
       Wahrheit RCD-Geld aus dem Kongo, erhielt Panju daraufhin zurück.
       
       Er hatte immer geltend gemacht, dass die RCD damals die anerkannte
       Regierungsgewalt im Ostkongo ausgeübt hatte und er lediglich an sie Steuern
       gezahlt habe.
       
       ## Überlange Verfahrensdauer
       
       Und jetzt hat der Mineralienhändler auch noch in Straßburg Recht erhalten.
       Wie nun bekannt wurde, verurteilte das Gericht am 28. Oktober den
       belgischen Staat wegen Verschleppung des Verfahrens gegen Panju, das
       offiziell immer noch läuft. Mit der überlangen Verfahrensdauer seien die
       Menschenrechte des Klägers verletzt, befanden die Richter mehrheitlich.
       
       Konkrete Folgen für Panju hat der Richterspruch nicht – aber er macht
       deutlich, wie schwierig es ist, mutmaßliche Schmuggler kongolesischer
       Reichtümer zur Rechenschaft zu ziehen.
       
       Während Panju in Europa prozessierte, exportierte er aus dem Kongo weiter:
       Zinnerz nach Asien. Aus Bukavu ist seine Firma mittlerweile in Kongos
       wichtigste Bergbauprovinz Katanga gezogen und sucht den Anschluss an
       internationale Zertifizierungsprogramme.
       
       14 Nov 2014
       
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