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       # taz.de -- Hooligan-Demo in Hannover: Rumstehen erlaubt
       
       > Das Verwaltungsgericht kippt das Demoverbot: Die Hooligans dürfen nicht
       > marschieren, aber eine Kundgebung ist unter Auflagen genehmigt.
       
   IMG Bild: Hooligan auf Anti-Salafismus-Demo am 26.10. in Köln.
       
       HANNOVER taz | Sie dürfen in die niedersächsische Landeshauptstadt kommen:
       Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung der Gruppierung
       „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) genehmigt. Mit der Entscheidung hob
       die Kammer ein Totalverbot der Polizei für den kommenden Samstag in
       Hannover auf.
       
       Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der
       Einschätzung der Polizeidirektion – um eine Veranstaltung, die
       grundsätzlich dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliege, sagte der
       Gerichtssprecher. Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die
       Verbotsverfügung der Polizei erhalten.
       
       Bereits am Dienstag lag dem Gericht ein Eilantrag gegen das Verbot des
       Marschs „Europa gegen den Terror des Islamismus“ vor. Über 5.000 Hooligans
       aus dem HoGeSa-Netzwerk werden zu der Veranstaltung erwartet. In Köln hatte
       die HoGeSa am 26. Oktober an die 4.500 Hooligans auf die Straße bewegt. Die
       Aktion gipfelte in massiven Ausschreitungen.
       
       Diese Erfahrung floss in die Verbotsverfügung ein. Die Veranstaltung in
       Hannover, so die Polizei, die zugleich die Versammlungsbehörde ist, diene
       nur als Vorwand. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es nicht nur um
       eine Meinungsäußerung geht, sondern dass bei der Demo gewalttätige
       Auseinandersetzungen gesucht werden“, sagt Volker Kluwe, Hannovers
       Polizeipräsident. Viele Tatsachen würden darauf hindeuten, dass es zu
       schweren Ausschreitungen kommen könnte.
       
       ## Auch Hooligans dürfen das Versammlungsrecht nutzen
       
       Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass ein
       friedlicher Verlauf nicht garantiert sei, wenn eine Demo durch die Stadt
       geführt würde, sagte Behrens der taz. Die Versammlung sei der HoGeSa
       zuzuordnen, deren Aktionsformen mit dem Versammlungsrecht unvereinbar sei.
       Aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder Gruppe dürften am
       Meinungsbildungsprozess teilnehmen und das Versammlungsrecht nutzen. Durch
       die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung auf dem Gelände des
       ehemaligen Busbahnhofs sei das Risiko ausreichend verringert.
       
       In Hannover rufen die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP auf,
       ein Zeichen für „Toleranz und ein respektvolles Miteinander“ zu setzen. Auf
       zentralen Plätzen haben die Bündnisse „Bunt statt braun“ und „Gemeinsam
       gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus“ 18 Kundgebungen
       angemeldet. Von einem „Heimspiel“ dürften die HoGeSa deshalb nicht mehr
       ausgehen.
       
       In Hamburg hatten sie eine Anmeldung für eine Veranstaltung mit Verweis auf
       die Antifa zurückgezogen. Auf gelöschten Facebook-Seiten, die der taz
       vorliegen, hieß es im Vergleich mit Köln: „Ich denke das Hamburg ne andere
       Hausmarke ist, was die scheiß Antifa angeht. Das wird ne Nummer heftiger.“
       
       Die Polizei in Hannover bereitet sich nun auf einen Großeinsatz vor. „Wir
       wissen, dass aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird“, sagt der
       Polizeipräsident. Seine Behörde will die Entscheidung des Gerichts aber
       akzeptieren und keine Beschwerde einlegen.
       
       13 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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