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       # taz.de -- Schutz vor riskanten Geldanlagen: Dorfläden bleiben verschont
       
       > Gut für das Mietshäuser-Syndikat: Nun soll es im neuen
       > Kleinanlegerschutzgesetz Ausnahmen für Genossenschaften und gemeinnützige
       > Projekte geben.
       
   IMG Bild: Sollen es nicht so schwer haben: Dorfläden, hier in Simonshofen bei Lauf an der Pegnitz.
       
       BERLIN taz | Die Kritik aus der alternativen Szene war laut: Das neue
       Kleinanlegerschutzgesetz, mit dem Menschen vor riskanten Geldanlagen
       geschützt werden sollen, hätte in der zunächst geplanten Form nicht nur
       unseriösen Abzockern das Leben schwer gemacht. Auch Genossenschaften und
       gemeinnützigen Projekten wäre das Einwerben von Geldern massiv erschwert
       worden.
       
       Das hatte etwa das Mietshäuser-Syndikat kritisiert, in dem bundesweit 90
       soziale Wohnprojekte zusammengeschlossen sind: Auch sie hätten künftig
       teure Verkaufsprospekte erstellen und genehmigen lassen müssen, was viele
       Projekte wie Dorfläden oder kleine Bürgerenergieanlagen finanziell und
       organisatorisch überfordert hätte.
       
       Doch der Protest blieb nicht ohne Wirkung. Der neue Entwurf für das Gesetz,
       der an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet worden ist, sieht nach
       Angaben aus Regierungskreisen im Vergleich zum früheren Referentenentwurf
       eine Reihe zusätzlicher Ausnahmen vor.
       
       Genossenschaften, die Kredite bei ihren eigenen Mitgliedern einwerben,
       bleiben von den Vorgaben ausgenommen. Ebenso soziale und gemeinnützige
       Projekte, die höchstens eine Million Euro einwerben und deren Rendite nicht
       höher liegt als die von Hypothekenpfandbriefen mit vergleichbarer Laufzeit.
       
       ## Eine Million Euro Grenze für Crowdfunding
       
       Bei Crowdfunding-Projekten, für die im Internet Geld eingeworben wird, gilt
       wie bisher schon geplant eine Ausnahme, wenn sie nicht mehr als eine
       Million Euro einwerben. Einzelne Anteilszeichner dürfen generell höchstens
       1.000 Euro beisteuern, bei hohem Einkommen oder Vermögen kann diese Grenze
       auf 10.000 Euro steigen.
       
       Auf diese Weise sei eine „vernünftige Balance“ zwischen dem
       Verbraucherschutz und der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
       geschaffen worden, hieß es aus der Regierung.
       
       Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf die
       Pleite des Energie-Projektierers Prokon. Dieser hatte mit hohen
       Renditeversprechen 75.000 Anleger geworben, die nach der Insolvenz einen
       großen Teil der insgesamt investierten 1,4 Milliarden Euro verlieren
       werden. Deshalb sollen künftig auch Produkte des sogenannten Grauen
       Kapitalmarkts, der zwar legal, aber bisher kaum reguliert ist, konkretere
       Informationspflichten erfüllen müssen.
       
       Dazu gehört es, für jedes Produkt einen aktuellen und genehmigten
       Verkaufsprospekt zu erstellen. Zudem wird die Werbung für solche
       Finanzprodukte beschränkt: Im öffentlichen Raum, etwa in Bussen, ist sie
       künftig nicht mehr erlaubt. Per Post darf nur noch nach expliziter
       Zustimmung geworben werden. Und im Rundfunk sollen Werbespots für
       Graumarkt-Anlagen nur im Umfeld von wirtschaftlichen Informationen zulässig
       sein. Ähnliche Vorgaben für Zeitungen wurden fallengelassen – hier muss
       lediglich gewarnt werden, dass ein „vollständiger Verlust“ des Geldes
       möglich sei.
       
       Zudem soll die Finanzaufsicht Bafin künftig auch für den „kollektiven
       Verbraucherschutz“ zuständig sein. Das heißt, sie kann bei wiederholten
       Verstößen Vertriebsbeschränkungen- oder verbote aussprechen. Das Gesetz
       soll im Frühjahr im Bundestag beraten werden und im Sommer in Kraft treten.
       
       12 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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