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       # taz.de -- Eilantrag stattgegeben: Gericht stoppt Räumung
       
       > Die Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg können
       > vorerst bleiben.
       
   IMG Bild: Die Flüchtlinge können in der Schule bleiben - vorerst
       
       Die drohende Räumung der von rund 45 Personen bewohnten ehemaligen
       Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg ist vorerst abgewendet. Das
       Verwaltungsgericht hat am Freitag einem entsprechenden Eilantrag eines
       Hausbewohners stattgegeben. Der Beschluss bedeutet, dass die Schule nicht
       geräumt werden darf, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung
       getroffen hat.
       
       Dabei handle es sich nicht um einen Vorentscheid zugunsten der
       SchulbewohnerInnen, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber
       der taz. Die Antragsteller hätten dem Gericht gegenüber jedoch
       grundsätzlich ein Nutzungsrecht für die Schule deutlich machen können.
       
       Für eine abschließende Entscheidung darüber, ob dieses Nutzungsrecht weiter
       besteht, fehlten aber Informationen. Dass die noch nicht vorlägen, hätten
       nicht die AntragstellerInnen zu verantworten, so der Sprecher. Um deren
       Rechte zu wahren, sei deshalb die Zwischenverfügung getroffen worden. Wann
       es zu einem endgültigen Beschluss kommen wird, ließ der Sprecher offen.
       
       Die leer stehende Schule war im Dezember 2012 von Flüchtlingen aus dem
       Protestcamp vom Oranienplatz besetzt worden. Der Bezirk duldete die
       Besetzung zunächst. Im Juni 2014 verließ die Mehrzahl der Flüchtlinge die
       Schule auf Drängen des Bezirksamts. Durch eine Besetzung des Daches
       handelten rund 45 Personen indes mit dem Bezirk Sonderkonditionen aus.
       Diese beinhalteten, dass sie in einem Teil des Hauses bleiben können, auch
       wenn dort ein vom Land finanziertes Flüchtlingsheim entsteht.
       
       Der Antragsteller aus den Reihen der BewohnerInnen argumentierte vor
       Gericht nun mit diesem zwischen dem Bezirk und den Dachbesetzern
       geschlossenen Papier, das die Sonderkonditionen festschreibt. Das Papier
       trägt die Unterschrift von Baustadtrat Hans Panhoff und Finanzstadträtin
       Jana Borkamp (beide Grüne). Mit diesem Papier und dem weiteren Verhalten –
       der Bezirk stellte Hausausweise aus – sei den Bewohnern ein Nutzungsrecht
       zu Wohnzwecken eingeräumt worden, sagte deren Anwalt Ralph Monneck am
       Freitag zur taz.
       
       Der Bezirk hatte die vereinbarten Sonderkonditionen vor ein paar Wochen für
       nichtig erklärt: Die Bewohner wurden aufgefordert, dass Haus bis zum 31.
       Oktober freiwillig zu verlassen. Andernfalls werde man durch die Polizei
       räumen lassen. Zur Begründung hieß es, der Träger des künftigen
       Flüchtlingsheims bestehe auf einem leeren Haus. Auch mit den hohen Kosten
       für den Sicherheitsdienst wurde argumentiert. Die meisten der jetzigen
       BewohnerInnen hätten auf die Unterbringung in einer solchen Einrichtung
       auch keinen Anspruch.
       
       Der Bezirk werde die endgültige Entscheidung abwarten und sich dann
       „entsprechend positionieren“, sagte Monika Herrmann (Grüne),
       Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, am Freitag. „Es ist klar,
       dass in dieser für alle nicht einfachen Situation auch alle Mittel des
       Rechtsstaats ausgeschöpft werden.“
       
       Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt am Mittwoch ebenfalls über
       einen Antrag von Schulbewohnern gegen eine Räumung. „Bis dahin wird mit
       Sicherheit nichts passieren“, sagte Anwalt Monneck.
       
       7 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Plutonia Plarre
   DIR Alke Wierth
       
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