# taz.de -- Gesetzentwurf der Grünen: Schutz für deutschen Ed Snowden
> Die Grünen legen einen Entwurf für ein Whistleblower-Gesetz vor. Erstmals
> wird auch der Schutz vor Strafverfolgung vorgeschlagen.
IMG Bild: Protest ist gut. Ein Gesetz, das Whistleblower schützt, kann aber auch nicht schaden. Demonstrant gegen NSA-Überwachung
KARLSRUHE taz | Die Grünen im Bundestag fordern gesetzlichen Schutz für
Whistleblower. Ein deutscher Edward Snowden soll nicht mit strafrechtlicher
Verfolgung rechnen müssen. Ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der an
diesem Mittwoch vorgestellt wurde, formuliert Schutzbestimmungen im
Arbeits-, Beamten- und Strafrecht.
Als Whistleblower bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehemns oder einer
Organisation, die die Öffentlichkeit über interne Missstände informieren.
Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern.
Die Organisation Transparency International stuft Deutschland im
europäischen Vergleich deshalb auf den hinteren Rängen ein.
Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht 2003 entschieden, dass eine
Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber keine Kündigung erlaubt, wenn
der Beschäftigte vor dem Gang an die Öffentlichkeit eine interne Klärung
versucht hat. Bei „schwerwiegenden“ Straftaten kann der Beschäftigte auch
sofort Presse und Behörden einschalten.
Die Grünen versuchen diese Grundsätze nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
zu verankern. „Eine gesetzliche Regelung ist sichtbarer und gibt
Whistleblowern auch mehr Rechtsicherheit“, erklärte eine Sprecherin der
Fraktion. Außerdem schlagen die Grünen eine entsprechende Regelung im
Beamtenrecht vor. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die Fraktion bereits
2012 eingebracht.
Ed Snowden allerdings geht es nicht um den Schutz seines Arbeitsplatz in
der US-Geheimdienstbranche. Ihm droht in den USA vielmehr Strafverfolgung
wegen Spionage. Deshalb haben die Grünen ihren Entwurf von 2012 um einen
strafrechtlichen Teil ergänzt. „Rechtmäßiges Offenbaren von
Staatsgeheimnissen“ soll ein neuer Paragraph 97c im Strafgesetzbuch heißen.
Danach handelt ein Whistleblower „nicht rechtswidrig“, wenn er
„Staatsgeheimnisse zum Zweck der Aufklärung, Verhinderung oder Beendigung
einer Grundrechtsverletzung oder schweren sonstigen Rechtsverletzung oder
der Begehung einer schweren Straftat offenbart, wenn Abhilfe nicht
rechtzeitig zu erwarten ist und das öffentliche Interesse an der Weitergabe
der Information das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt.“
Im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist nichts vergleichbares
vorgesehen. Beim „Hinweisgeberschutz“ will man lediglich prüfen, „ob
internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.“ Aktivitäten waren
bisher nicht ersichtlich. Whistleblower in Deutschland haben insbesondere
Lebensmittelskandale und Misstände in der Altenpflege aufgedeckt.
5 Nov 2014
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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