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       # taz.de -- Überwachung durch Pkw-Maut: Dobrindts großes Deutschland-Selfie
       
       > Von wegen Datenschutz: Mit der geplanten Pkw-Maut kommt deutlich mehr
       > Überwachung, als Verkehrsminister Dobrindt zugibt.
       
   IMG Bild: Alexander Dobrindt (CSU), Heilsbringer der deutschen Verkehrspolitik.
       
       Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums für eine Pkw-Maut werden zu
       wesentlich stärkerer Überwachung führen als bislang bekannt. An den bereits
       vorhandenen Autobahn-Mautstellen sollen Scans aufgenommen werden, die bis
       zu 13 Monate lang gespeichert bleiben. Das geht aus dem Gesetzentwurf
       hervor, der am Wochenende bekannt geworden ist.
       
       Offiziell vorgestellt wurde das Papier bislang nicht. Bei der Bekanntgabe
       seiner Pläne für die neue Pkw-Maut in der vergangenen Woche hatte
       Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lediglich eine Zusammenfassung
       vorgelegt, die auf zweieinhalb Seiten einige Punkte des Entwurfs
       zusammenfasst.
       
       Die Speicherung der Daten ergibt sich aus den im Gesetzentwurf vorgesehenen
       Erstattungsansprüchen. Mautzahler haben demnach unter verschiedenen
       Bedingungen die Möglichkeit, sich den gezahlten Betrag wieder erstatten zu
       lassen. Zum Beispiel wenn sie nachweisen, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb
       des Mautjahres überhaupt nicht genutzt haben. Oder wenn es im Mautzeitraum
       abgemeldet wurde.
       
       Um Erstattungsansprüche zu überprüfen, sollen die an den Mautstellen
       aufgenommen Daten von abgabepflichtigen Fahrzeugen für den Rest des
       Mautzeitraums plus einen Monat gespeichert werden. Also bis zu 13 Monate.
       Das betrifft nicht nur die Frage, ob ein Autobesitzer die Maut gezahlt hat
       oder nicht. Sondern ausdrücklich, das geht aus der Begründung zu den
       einzelnen Paragrafen hervor, auch die an den Mautstellen aufgenommenen
       Kontrolldaten.
       
       ## BKA will ran an die Daten
       
       Das Bundesverkehrsministerium wollte sich am Sonntag nicht äußern. Dobrindt
       hatte in den vergangenen Tagen jedoch immer wieder betont, dass er bei dem
       Gesetz auf Datenschutz geachtet habe. Die gescannten Bilder von Fahrern,
       die die Maut bezahlt haben, sollten demnach sofort gelöscht werden, auch
       Behörden hätten keinen Zugriff. Doch schon gibt es Begehrlichkeiten: Der
       Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, forderte in der Welt am
       Sonntag eine Nutzung von Mautdaten „in besonderen Ausnahmefällen der
       Schwerstkriminalität“. Dobrindt wies ein solches Ansinnen via Süddeutsche
       Zeitung zurück.
       
       Ziercke ist jedoch nicht der Einzige: Als prominentester Vertreter sprach
       sich schon 2006 der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
       dafür aus, die Mautdaten auch in der Strafverfolgung zu nutzen. Technisch
       gesehen würde das keine großen Schwierigkeiten verursachen. Wie lange die
       einzelnen Daten gespeichert werden, lässt sich mit einer Änderung der
       Software leicht ändern.
       
       Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff forderte mindestens die
       gleichen datenschutzrechtlichen Standards wie bei der Lkw-Maut. Danach
       sieht es nun nicht aus. Bei der Lkw-Maut werden an den Mautstellen
       angefertigte Scans etwa von Nummerschildern nur dann gespeichert, wenn es
       sich um einen mutmaßlichen Mautpreller handelt.
       
       2 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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