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       # taz.de -- Mautplan der Bundesregierung: Im Vorbeifahren überwacht
       
       > Datenschützer kritisieren Dobrindts Mautpläne und warnen vor gläsernen
       > Autofahrern. Schon jetzt scannen Lkw-Mautstellen nicht nur Lkws.
       
   IMG Bild: Mautstellen scannen Nummernschilder, Größe, Achsenzahl und eine Schrägansicht aller vorbeifahrenden Fahrzeuge.
       
       BERLIN taz | Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt
       Gegenwind für seine am Donnerstag vorgestellten Mautpläne. Dabei geht es
       weniger um das ökologisch fragwürdige Signal als um Datenschutzfragen. Denn
       Dobrindt hat sich von seiner vorherigen Idee einer Plakette verabschiedet.
       Stattdessen möchte er nun die auf den Autobahnen bereits für die Lkw-Maut
       installierten Stationen nutzen, um die Kennzeichen aller Fahrzeuge zu
       erfassen. So sollen Mautsünder entdeckt werden.
       
       Bei Datenschützern stößt das auf Kritik. „Der Autofahrer darf durch das
       Mautgesetz nicht gläsern werden“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter
       Johannes Caspar. Er fordert, die Zweckbindung, nach der die Daten
       ausschließlich zur Mauterhebung genutzt werden dürfen, aufrechtzuerhalten.
       Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff verlangte in der
       Rheinischen Post mindestens die gleichen datenschutzrechtlichen Standards
       wie bei der Lkw-Maut.
       
       Auch vom Koalitionspartner kam Kritik: „Lkw-Fahrer sind nicht mit 40
       Millionen Autofahrern zu vergleichen, die ihr Fahrzeug vorranging privat
       und nicht beruflich nutzen“, sagte der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Sören
       Bartol der dpa. Dobrindt verteidigte seine Pläne. Nach der Abfrage, ob ein
       Pkw-Halter die Maut beglichen habe, würden die Daten sofort wieder gelöscht
       und nicht weitergegeben, auch nicht an Behörden.
       
       Momentan funktioniert die Kontrolle so: Mautstellen scannen
       Nummernschilder, Größe, Achsenzahl und eine Schrägansicht aller
       vorbeifahrenden Fahrzeuge. Zeigen die Abmessungen, dass es sich nicht um
       einen Lkw über zwölf Tonnen handelt, wird das Fahrzeug aussortiert – nach
       Angaben des Systembetreibers Toll Collect kommt es dann gar nicht erst zu
       einer Speicherung der Daten. Handelt es sich um einen mautpflichtigen Lkw,
       folgt ein zweiter Abgleich: Hat der Halter die Maut gezahlt oder nicht? Nur
       falls nicht, werden die Daten aufgehoben. Analog würden künftig
       Pkw-Kennzeichen erst gelöscht, wenn klar ist, dass der Halter die Maut
       gezahlt hat.
       
       ## Verwendung der Mautdaten nur eine Softwarefrage
       
       Die Daten dürfen nur zur Mauterhebung genutzt werden. Doch alle paar Jahre
       gibt es Vorstöße, diese Regelung aufzuweichen. Vor einem Jahr forderten
       Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sowie der
       damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Nutzung der
       Daten für die Strafverfolgung, 2006 hatte schon der damalige Innenminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) darauf gedrängt.
       
       Erst am Donnerstag wurde ein Mann verurteilt, der aus seinem Lkw aus auf
       andere Lastwagen feuerte. Bei der Fahndung nach ihm durften die Ermittler
       die Mautdaten nicht auswerten. Die Polizei enttarnte ihn stattdessen
       mithilfe der automatischen Kennzeichenerfassung. Bei der werden unabhängig
       von der Mautkontrolle Nummernschilder per Videokamera gescannt. Das darf
       laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 aber nicht
       anlasslos oder flächendeckend eingesetzt werden.
       
       Tatsächlich ist die Verwendung der Mautdaten nur eine Softwarefrage. Welche
       Daten überhaupt und wie lange gespeichert werden, ließe sich per Gesetz
       schnell ändern. Rena Tangens vom Verein Digitalcourage befürchtet daher
       genau das: „Ich kann mir gut vorstellen, dass das Verwertungsverbot für die
       Fahndung dieses Mal aus dem Gesetz rausbleibt.“ Die Debatte über den
       Lkw-Schützen komme da gelegen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar
       sieht ein grundsätzliches Problem: „Wo Daten vorhanden sind, werden oft
       Begehrlichkeiten geweckt.“ Das müsse von vornherein verhindert werden.
       
       31 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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