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       # taz.de -- Ermittlungen zum EnBW-Deal eingestellt: Keine Anklage gegen Mappus
       
       > Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Ex-Regierungschef
       > Mappus zum EnBW-Deal ein – obwohl sie eine Pflichtverletzung ausgemacht
       > hat.
       
   IMG Bild: Ein „großer Sieg des Rechtsstaats“, sagen die Anwälte – und Mappus freut sich.
       
       STUTTGART dpa | Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan
       Mappus (CDU) wird sich nicht strafrechtlich für den von ihm eingefädelten
       EnBW-Deal verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft stellte ein
       Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue ein. Es habe kein
       strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Behörde am
       Mittwoch in Stuttgart mit. Sie erhebt somit keine Anklage gegen den
       früheren Regierungschef. Mappus' Anwälte sprachen von einem „großen Sieg
       des Rechtsstaats“.
       
       Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus
       Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW
       von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel
       gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet haben könnte. Die
       Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zuerst über die Einstellung des
       Verfahrens berichtet.
       
       Ebenso verliefen die Ermittlungen gegen den früheren Staatsminister Helmut
       Rau und Ex-Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wegen
       Untreueverdachtes im Sande. Sie hätten zwar – ebenso wie Mappus – ihre
       Pflicht verletzt, den Kaufgegenstand vor der Unterzeichnung des Vertrages
       genau zu prüfen und zu bewerten. „Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches
       Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes
       Baden-Württemberg nachgewiesen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
       Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue.
       Ein fahrlässiges Verhalten sei indes nicht strafbar.
       
       Zudem ließen die Staatsanwälte den Verdacht der Beihilfe zur Untreue gegen
       den früheren Berater und Vertrauten von Mappus, Dirk Notheis von der
       Investmentbank Morgan Stanley, fallen. Notheis hätte sich nur wegen
       Beihilfe strafbar machen können, wenn auch der vermeintliche Haupttäter
       eine Straftat begangen hätte, hieß es zur Begründung.
       
       Konkret zur Frage, ob dem Land Baden-Württemberg mit dem EnBW-Deal ein
       Vermögensnachteil entstanden ist, hatte die Staatsanwaltschaft ein
       Gutachten beim Münchner Finanzprofessor Wolfgang Ballwieser in Auftrag
       gegeben. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass Mappus rund 780
       Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket bezahlt hat. Jedoch seien
       solche Expertisen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, erklärte die
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
       
       Mappus' Anwälte werteten die Einstellung des Verfahrens als Rehabilitierung
       ihres Mandanten. Sie zollten der Staatsanwaltschaft Stuttgart großen
       Respekt. Sie habe trotz des „enormen Drucks von außen“ unvoreingenommen und
       sachgerecht entschieden. Im Landtag hatte sich ein Untersuchungsausschuss
       ausführlich mit dem EnBW-Deal beschäftigt.
       
       29 Oct 2014
       
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