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       # taz.de -- Einleitungsverbot für Paraffin gefordert: Tankwaschanlage Nord- und Ostsee
       
       > An deutschen Stränden kam es wiederholt zu Paraffin-Anspülungen. Nun
       > drängen die nördlichen Bundesländer auf ein Einleitungsverbot.
       
   IMG Bild: Paraffin-Puzzle: Strand von Norderney im Juni 2014.
       
       SCHWERIN/HEIDELBERG dpa | Die norddeutschen Bundesländer dringen auf ein
       generelles Einleitungsverbot für Paraffin in die Ostsee, um damit auch die
       Strände besser zu schützen. Für die Konferenz der Umweltminister, die am
       Mittwoch in Heidelberg beginnt, haben sie dafür eine gemeinsame
       Beschlussvorlage eingebracht. „Wer im Frühjahr die Strände im Nordosten
       Rügens gesehen hat, der weiß, warum wir nun endlich handeln müssen. Es darf
       nicht länger sein, dass große Transportschiffe ihre Tanks auf See reinigen
       und dann Paraffinreste oder ölhaltige Mischungen an Land gespült werden“,
       begründete Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Till Backhaus (SPD) den
       Vorstoß.
       
       Laut Vorlage soll sich die Bundesregierung in der internationalen
       Schifffahrts-Organisation IMO für eine Änderung der betreffenden
       Übereinkommen einsetzen. Zuletzt waren Ende April, kurz vor Beginn der
       Badesaison, auf Rügen unzählige Paraffinklumpen angeschwemmt worden. Helfer
       waren tagelang damit beschäftigt, die Verunreinigungen zu beseitigen. In
       der Tromper Wieck, einem seichten und deshalb sehr beliebten
       Strandabschnitt zwischen Glowe und Kap Arkona, wurden auf etwa zehn
       Kilometern Länge 32,5 Kubikmeter Paraffin-Sandgemisch eingesammelt. Etwa
       die doppelte Menge dieser wachsartigen Masse musste ein Monat zuvor von der
       Westküste Sylts entfernt werden.
       
       Massive Paraffinanspülungen hatte es in den Jahren zuvor auch an den
       Nordfriesischen Inseln, am Darß und auf Usedom gegeben. „Wir wollen
       erreichen, dass Paraffin auf die Liste jener Materialien kommt, die nicht
       ins Meer eingeleitet werden dürfen“, erklärte Backhaus. Bisher sei dies
       außerhalb der 12-Seemeilen-Zone legal. Es sei davon auszugehen, dass Tanker
       nach der Entladung im Hamburger Hafen, der als einer der größten
       Paraffin-Umschlagplätze Europas gelte, ihre Tanks auf See spülten. Dann
       liefen sie neue Häfen an, meist um Öl aufzunehmen.
       
       Backhaus plädiert dafür, dass die Tankspülungen noch im Hafen erfolgen, die
       Abwässer dort gereinigt und die Abfälle sachgerecht entsorgt werden. „Es
       kann doch nicht sein, dass die Reeder die Kosten der Abfallentsorgung
       sparen und die Allgemeinheit dann aufkommen muss, wenn die Klumpen an Land
       gelangen“, sagte Backhaus. Er wisse dabei auch die Landkreise in den
       Küstenregionen hinter sich, die in Kooperation mit dem Havariekommando in
       Cuxhaven im Bedarfsfall für die Strandreinigung zuständig seien.
       
       Einem Expertengutachten zufolge, auf dem die Beschlussvorlage fußt, gelten
       reine Paraffine, die unter anderem bei der Imprägnierung von Papier,
       Textilien und Holz, in der Pharmazie oder in der Kosmetikindustrie zum
       Einsatz kommen, für den Menschen als ungefährlich. Da sie beim Transport
       aber oft Beimischungen aufwiesen, könnten Haut- und Atemwegsreizungen nicht
       ausgeschlossen werden.
       
       20 Oct 2014
       
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