# taz.de -- Jemeniten vor deutschem Gericht: Klage wegen Drohnenangriffen
> Drei Opferangehörige fordern, dass die US-Airbase in Ramstein nicht mehr
> für rechtswidrige Drohnenschläge benutzt wird.
IMG Bild: In Ramstein sitzen die US-Analysten, die die Drohnenschläge per Kamera überwachen.
BERLIN taz | Die Bundesregierung soll US-Drohnenangriffe im Jemen
verhindern. Das fordern drei Jemeniten in einer Klage beim
Verwaltungsgericht Köln. Die Klage wurde mit Hilfe der
Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve erstellt.
Die Jemeniten haben im August 2012 bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte
verloren. Der Ingenieur Faisal bin Ali Jaber schilderte den tragischen
Vorfall bei einer Veranstaltung in Berlin: Sein Schwager Salim Ahmed bin
Ali Jaber gehörte zu einer Gruppe von sechs Imamen, die für Toleranz und
gegen Terrorismus eintraten. Nachdem er Al-Qaida-Mitglieder aufforderte,
mit ihm zu diskutieren, meldeten sich nach einigen Tagen drei Personen, die
sich mit ihm treffen wollten. Der Mann nahm einen Verwandten zu dem Treffen
mit, weil er Angst vor den Al-Qaida-Leuten hatte. Dann wurden aber alle
fünf Männer von einer US-Drohne mit Raketen beschossen und in Stücke
zerrissen.
Die Anwälte der Kläger gehen davon aus, dass US-Drohnenangriffe im Jemen
generell völkerrechtswidrig sind, denn sie seien nicht Teil eines
bewaffneten Konflikts. Die Konstruktion der USA, sich in einem weltweiten
Krieg mit al-Qaida zu befinden, wird von Völkerrechtlern in Europa
abgelehnt.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die USA einzuwirken, für
solche Angriffe nicht mehr ihre Anlagen auf dem US-Militärflughafen
Ramstein in Rheinland-Pfalz zu nutzen. Über Ramstein laufen zum einen die
Satellitensignale aus dem Jemen. Die Drohnenpiloten, die in den USA sitzen,
könnten den unbemannten Flugkörper im Jemen ohne die Relaisstation in
Deutschland weder steuern noch könnten sie Bilder vom Tatort sehen.
Außerdem sitzt in Ramstein eine Einheit von Analysten, die solche Einsätze
mit Hilfe der Drohnenkameras überwacht.
Die Jemeniten berufen sich in ihrer Klage auf das Grundrecht auf Leben. Sie
und ihre Verwandten müssten jederzeit mit neuen Drohnenangriffen rechnen.
Seit August 2012 habe es in der Region Hadramaut zehn weitere
Drohnenschläge gegeben. Die BRD habe eine Schutzpflicht auch für Ausländer,
wenn von deutschem Boden eine Gefahr für ihr Leben ausgeht. Da sich die USA
im Nato-Truppenstatut verpflichtet haben, deutsches Recht zu achten, müsse
die Bundesregierung dies nun gegenüber den USA durchsetzen.
17 Oct 2014
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DIR Christian Rath
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