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       # taz.de -- Jemeniten vor deutschem Gericht: Klage wegen Drohnenangriffen
       
       > Drei Opferangehörige fordern, dass die US-Airbase in Ramstein nicht mehr
       > für rechtswidrige Drohnenschläge benutzt wird.
       
   IMG Bild: In Ramstein sitzen die US-Analysten, die die Drohnenschläge per Kamera überwachen.
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung soll US-Drohnenangriffe im Jemen
       verhindern. Das fordern drei Jemeniten in einer Klage beim
       Verwaltungsgericht Köln. Die Klage wurde mit Hilfe der
       Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve erstellt.
       
       Die Jemeniten haben im August 2012 bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte
       verloren. Der Ingenieur Faisal bin Ali Jaber schilderte den tragischen
       Vorfall bei einer Veranstaltung in Berlin: Sein Schwager Salim Ahmed bin
       Ali Jaber gehörte zu einer Gruppe von sechs Imamen, die für Toleranz und
       gegen Terrorismus eintraten. Nachdem er Al-Qaida-Mitglieder aufforderte,
       mit ihm zu diskutieren, meldeten sich nach einigen Tagen drei Personen, die
       sich mit ihm treffen wollten. Der Mann nahm einen Verwandten zu dem Treffen
       mit, weil er Angst vor den Al-Qaida-Leuten hatte. Dann wurden aber alle
       fünf Männer von einer US-Drohne mit Raketen beschossen und in Stücke
       zerrissen.
       
       Die Anwälte der Kläger gehen davon aus, dass US-Drohnenangriffe im Jemen
       generell völkerrechtswidrig sind, denn sie seien nicht Teil eines
       bewaffneten Konflikts. Die Konstruktion der USA, sich in einem weltweiten
       Krieg mit al-Qaida zu befinden, wird von Völkerrechtlern in Europa
       abgelehnt.
       
       Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die USA einzuwirken, für
       solche Angriffe nicht mehr ihre Anlagen auf dem US-Militärflughafen
       Ramstein in Rheinland-Pfalz zu nutzen. Über Ramstein laufen zum einen die
       Satellitensignale aus dem Jemen. Die Drohnenpiloten, die in den USA sitzen,
       könnten den unbemannten Flugkörper im Jemen ohne die Relaisstation in
       Deutschland weder steuern noch könnten sie Bilder vom Tatort sehen.
       Außerdem sitzt in Ramstein eine Einheit von Analysten, die solche Einsätze
       mit Hilfe der Drohnenkameras überwacht.
       
       Die Jemeniten berufen sich in ihrer Klage auf das Grundrecht auf Leben. Sie
       und ihre Verwandten müssten jederzeit mit neuen Drohnenangriffen rechnen.
       Seit August 2012 habe es in der Region Hadramaut zehn weitere
       Drohnenschläge gegeben. Die BRD habe eine Schutzpflicht auch für Ausländer,
       wenn von deutschem Boden eine Gefahr für ihr Leben ausgeht. Da sich die USA
       im Nato-Truppenstatut verpflichtet haben, deutsches Recht zu achten, müsse
       die Bundesregierung dies nun gegenüber den USA durchsetzen.
       
       17 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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