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       # taz.de -- Gericht entscheidet gegen Anwohner: Flüchtlinge können kommen
       
       > Das Verwaltungsgericht Hannover weist die Klage einer Anwohnerin gegen
       > ein Asylbewerberheim ab – Angst vor Nazi-Anschlägen zähle nicht.
       
   IMG Bild: Hätten sicher nichts gegen eine feste Unterkunft: protestierende Flüchtlinge, die an Hannovers Weißekreuzplatz kampieren.
       
       GÖTTINGEN taz | Das neue Flüchtlingswohnheim in Hannover-Bothfeld kann zu
       Ende gebaut werden. Eine Anwohnerin scheiterte gestern vor dem
       Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt mit einer Klage gegen die im
       vergangenen Jahr erteilte Baugenehmigung (Az. 4 A 491/14).
       
       Zuvor hatte die 4. Kammer des Gerichts bereits einen Eilantrag der Frau
       abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil im Hauptsacheverfahren ließ das
       Verwaltungsgericht gestern nicht zu.
       
       Das Wohnheim wird von der städtischen Immobiliengesellschaft GBH errichtet.
       Im Bebauungsplan ist das 7.200 Quadratmeter große Grundstück als
       Spielfläche für den Stadtteil ausgewiesen. Von dieser Vorgabe hatte sich
       die GBH „befreien“ lassen. Hier setzte die Argumentation der Klägerin an:
       Eben weil das Gelände als Spielfläche geplant worden sei, hätte keine
       Baugenehmigung erteilt werden dürfen.
       
       Das Gericht wies das schon aus formalen Gründen zurück. Die Klägerin wohne
       gar nicht im selben Bebauungsplangebiet und sei deshalb nicht Betroffene,
       sagte Gerichtssprecher Burkhard Lange der taz. Schon im Eilverfahren hatte
       sich die Kammer auch inhaltlich positioniert: Weil lediglich ein Drittel
       des betreffenden Grundstücks zur Bebauung freigegeben worden sei, bleibe
       auch dann noch genug Platz zum Spielen, wenn das Wohnheim fertig errichtet
       sei.
       
       Die Klägerin hatte zudem vermeintliche Gefahren sowie unzumutbare Störungen
       ins Feld geführt, die von einem etwaigen rechtsextremistischen Anschlag auf
       eine Gasfernleitung am Rande des Grundstücks drohten. Konkret befürchtete
       die Frau, dass im Falle einer Gasexplosion die Flüchtlingsunterkunft
       beschädigt werden und herumfliegende Gebäudeteile sie selbst verletzen und
       ihr Haus in Mitleidenschaft ziehen könnten.
       
       Das Gericht sah auch das völlig anders. Abgesehen von der
       Unwahrscheinlichkeit eines solchen rechten Angriffs sei der Abstand des
       Heims zur Gasleitung groß genug. Die Klägerin wiederum wohne 200 Meter von
       der Unterkunft entfernt und habe somit keinen darüber hinausgehenden
       Schutzanspruch.
       
       Das Wohnheim im bürgerlichen Stadtteil Bothfeld ist für bis zu 50
       Flüchtlinge konzipiert. Sie sollen dort von Sozialpädagogen betreut werden,
       rund um die Uhr soll ein Pförtner- und Hausmeisterdienst vor Ort sein. So
       sieht es zumindest das Leitbild zur Flüchtlingsunterbringung vor, das der
       rot-grün-dominierte Stadtrat beschlossen hat.
       
       In der Nachbarschaft stieß das Vorhaben von Beginn an auf Vorbehalte.
       Während Zeitungen von „Luxus-Wohnheimen“ und „Asyl-Hotels“ schrieben,
       sammelte eine Bürgerinitiative hunderte Unterschriften. Einige Bothfelder
       sorgten sich, dass die Kriminalität steigen und der Wert ihrer Immobilien
       sinken könnte.
       
       Die CDU vor Ort griff die Bedenken auf und forderte auch in den Ratsgremien
       mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Suche nach Standorten für
       Flüchtlingsunterkünfte. Allerdings wandten sich die Christdemokraten gegen
       eine Klage.
       
       Auf den Rohbau des Wohnheims hatten Unbekannte Ende August einen
       Brandanschlag verübt. Nach Angaben der Polizei hatte ein Zeuge nachts
       zunächst Geräusche und Stimmen im Bereich des Bauwerks gehört. Anschließend
       habe er eine Person wegrennen sehen, einen Knall gehört und Flammen im
       Bereich des Daches bemerkt.
       
       Durch das Feuer wurde die Dachkonstruktion beschädigt. Die Polizei schätzt
       den Schaden auf rund 10.000 Euro und ermittelt wegen vorsätzlicher
       Brandstiftung.
       
       15 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
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