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       # taz.de -- Zeitungsverlage vs. Google: VG Media wird gekappt
       
       > Einige deutsche Medienhäuser streiten mit Google um die Bezahlung von
       > Inhalten. Um einen Teil davon weiter zeigen zu können, greift Google nun
       > zur virtuellen Schere.
       
   IMG Bild: Nachrichtendarstellung bei Google News
       
       BERLIN dpa | Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in
       Deutschland wird Google bestimmte Medien-Inhalte künftig deutlich weniger
       umfangreich darstellen. Online-Artikel von Verlagen, die von der VG Media
       vertreten werden, werden vom 9. Oktober an
       [1][//news.google.de/news?hl&q&sourceid=navclient-ff&rlz=1B7GGLL_deDE401DE4
       02&ie=UTF-8:auf Google News] und bei der allgemeinen Google-Suche nur noch
       mit der Überschrift angezeigt und verlinkt. Das kündigte der Chef von
       Google Deutschland, Philipp Justus, am Mittwoch [2][in einem Blogeintrag
       an.] 
       
       „Die Webseiten werden von uns nicht aus dem Index genommen, sondern
       weiterhin bei Google auffindbar sein“, sagte Justus der Nachrichtenagentur
       dpa. „Es entfallen allerdings die Textanrisse sowie ein mögliches
       Vorschaubild.“
       
       Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von
       Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Weiterhin
       stehen 20 Sites von TV-Sendern sowie 59 Angebote von Hörfunkstationen auf
       der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media, die ihre Rechte aus dem
       LSR-Gesetz übertragen haben und gegen Google vorgehen.
       
       Andere Verlagsportale wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de,
       handelsblatt.com und zeit.de, die nicht ihre Rechte aus dem LSR an die VG
       Media abgetreten haben, werden weiterhin wie gewohnt mit Textausrissen
       („Snippets“) und Vorschaubildern („Thumbnails“) auf den Google-Seiten
       angezeigt.
       
       ## „Entgeltfreie Darstellung“ der Snippets nicht gewünscht
       
       Mit der Änderung reagiere Google auf die Rechtsunsicherheit, die nach der
       Verabschiedung des LSR entstanden sei, sowie auf die Klage der VG Media,
       erklärte Justus. „Wir sind der Meinung, dass unsere Angebote nicht gegen
       das LSR verstoßen, manche Verlage sehen das aber anders.“ Um juristische
       Risiken zu minimieren, verkürze Google nun die Inhalte auf die Überschrift
       und den Link zum Originalartikel.
       
       Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die
       Verwendung ihrer Inhalte im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem
       um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte
       verwenden. Allerdings können einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei verwendet
       werden. Darunter fällt den Kommentaren zum LSR zufolge auch eine verlinkte
       Überschrift.
       
       Justus betonte, Google habe sich gewünscht, den Internet-Nutzern und
       Zeitungslesern weiterhin auch Textanrisse und Vorschaubilder von allen
       Verlagen liefern zu können. Nach einer Klage der VG Media gegen Google gehe
       man davon aus, dass die „entgeltfreie Darstellung“ der Snippets nicht
       gewünscht sei. Auf der anderen Seite habe das Bundeskartellamt klar
       festgestellt, dass Google nicht verpflichtet werden könne, LSR-Inhalte
       einzukaufen.
       
       Im Gegensatz zu kleineren Suchmaschinen habe Google sich aber bewusst dafür
       entschieden, die Inhalte der betroffenen Verlage nicht aus dem Index zu
       nehmen oder zu benachteiligen. „Wir werden nicht unseren Algorithmus
       ändern.“
       
       1 Oct 2014
       
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