# taz.de -- Zeitungsverlage vs. Google: VG Media wird gekappt
> Einige deutsche Medienhäuser streiten mit Google um die Bezahlung von
> Inhalten. Um einen Teil davon weiter zeigen zu können, greift Google nun
> zur virtuellen Schere.
IMG Bild: Nachrichtendarstellung bei Google News
BERLIN dpa | Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in
Deutschland wird Google bestimmte Medien-Inhalte künftig deutlich weniger
umfangreich darstellen. Online-Artikel von Verlagen, die von der VG Media
vertreten werden, werden vom 9. Oktober an
[1][//news.google.de/news?hl&q&sourceid=navclient-ff&rlz=1B7GGLL_deDE401DE4
02&ie=UTF-8:auf Google News] und bei der allgemeinen Google-Suche nur noch
mit der Überschrift angezeigt und verlinkt. Das kündigte der Chef von
Google Deutschland, Philipp Justus, am Mittwoch [2][in einem Blogeintrag
an.]
„Die Webseiten werden von uns nicht aus dem Index genommen, sondern
weiterhin bei Google auffindbar sein“, sagte Justus der Nachrichtenagentur
dpa. „Es entfallen allerdings die Textanrisse sowie ein mögliches
Vorschaubild.“
Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von
Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Weiterhin
stehen 20 Sites von TV-Sendern sowie 59 Angebote von Hörfunkstationen auf
der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media, die ihre Rechte aus dem
LSR-Gesetz übertragen haben und gegen Google vorgehen.
Andere Verlagsportale wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de,
handelsblatt.com und zeit.de, die nicht ihre Rechte aus dem LSR an die VG
Media abgetreten haben, werden weiterhin wie gewohnt mit Textausrissen
(„Snippets“) und Vorschaubildern („Thumbnails“) auf den Google-Seiten
angezeigt.
## „Entgeltfreie Darstellung“ der Snippets nicht gewünscht
Mit der Änderung reagiere Google auf die Rechtsunsicherheit, die nach der
Verabschiedung des LSR entstanden sei, sowie auf die Klage der VG Media,
erklärte Justus. „Wir sind der Meinung, dass unsere Angebote nicht gegen
das LSR verstoßen, manche Verlage sehen das aber anders.“ Um juristische
Risiken zu minimieren, verkürze Google nun die Inhalte auf die Überschrift
und den Link zum Originalartikel.
Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die
Verwendung ihrer Inhalte im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem
um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte
verwenden. Allerdings können einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei verwendet
werden. Darunter fällt den Kommentaren zum LSR zufolge auch eine verlinkte
Überschrift.
Justus betonte, Google habe sich gewünscht, den Internet-Nutzern und
Zeitungslesern weiterhin auch Textanrisse und Vorschaubilder von allen
Verlagen liefern zu können. Nach einer Klage der VG Media gegen Google gehe
man davon aus, dass die „entgeltfreie Darstellung“ der Snippets nicht
gewünscht sei. Auf der anderen Seite habe das Bundeskartellamt klar
festgestellt, dass Google nicht verpflichtet werden könne, LSR-Inhalte
einzukaufen.
Im Gegensatz zu kleineren Suchmaschinen habe Google sich aber bewusst dafür
entschieden, die Inhalte der betroffenen Verlage nicht aus dem Index zu
nehmen oder zu benachteiligen. „Wir werden nicht unseren Algorithmus
ändern.“
1 Oct 2014
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