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       # taz.de -- Verfassungsschützer im NSU-Prozess: „Ich habe keine Erinnerung“
       
       > Zwei Verfassungsschützer, die für den V-Mann Brandt zuständig waren,
       > können sich kaum erinnern. Zudem dürfen sie nur begrenzt aussagen.
       
   IMG Bild: Die Angeklagte Beate Zschäpe wird in den Gerichtssaal geführt.
       
       MÜNCHEN taz | Im NSU-Verfahren traten am Dienstag zwei
       Verfassungsschutzführer des V-Manns Tino Brandt auf, der Ex-Anführer des
       rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes (THS) und langjähriger V-Mann des
       Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV).
       
       Die beiden Verfassungsschützer Reiner Bode und Jürgen Zweigert bestätigten,
       was öffentlich bekannt ist, konnten sich allerdings an nichts erinnern, was
       nicht aufgeklärt ist. Das sorgte für einige Verwirrung. V-Mann Brandt, der
       von 1994 bis 2001 für den TLFV tätig war, hatte nämlich früher ausgesagt,
       dass er von seinen V-Mann-Führern Geld für Anwälte bekommen hatte.
       
       Außerdem hätten sie ihn vor Polizeimaßnahmen gewarnt. Davon wollten Bode
       und Zweigert am Dienstag nichts mehr gewusst haben. Zweigert antworte
       meist: „Ich habe keine Erinnerung.“
       
       Auch von Vermerken über angebliche Geldbitten von „Kameraden“, die er
       verfasst haben soll, wisse er nichts mehr. Das sei 16 Jahre her, sagte er
       im Gerichtssaal. Das Geld sollte für das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe
       Böhnhardt und Beate Zschäpe sein.
       
       Die nichts sagenden Aussagen brachten den Vorsitzenden Richter Manfred
       Götzl auf. Er fragte: „Wie intensiv haben Sie sich mit dem Sachverhalt der
       Vermerke auseinandergesetzt?“ Das war pikant. Denn sowohl Bode als auch
       Zweigert konnten ihre alten Vermerke kürzlich extra einsehen.
       
       Nebenklägerin Seda Basay-Yildiz, die als Anwältin Angehörige des im Jahr
       2000 in Nürnberg erschossenen Blumenhändlers Enver Simsek vertritt, hielt
       Zweigert vor, er selbst habe einen Vermerk zu einem Verfahren Brandts am
       Berliner Amtsgericht verfasst. Ihre Überlegung: Könnte das TLfV Einfluss
       auf das Verfahren genommen haben? Zweigert wiederum sagte, sich nicht
       erinnern zu können.
       
       ## Vor Durchsuchungen gewarnt
       
       Zweigerts „Kollege“ Bode räumte indes ein, er habe V-Mann Brandt allgemein
       vor Durchsuchungen gewarnt. Auch habe er ihm Material der Antifa übergeben.
       Dass die beiden V-Mann-Führer Brandt angewiesen hätten, Straftaten nicht zu
       melden, stritt Bode allerdings vehement ab. Bode hatte Brandt 1989 betreut
       und 2001 „abgeschaltet“.
       
       Auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung bezogen sich beide, als zwei weitere
       Nebenklageanwälte, die Anwälte Stephan Kuhn und Sebastian Scharmer,
       Nachfragen zu V-Männern und Geheimdiensttätigkeiten stellten. So wollten
       sie unter anderem wissen, ob das rechte Netzwerk „Blood & Honour“ dem
       mutmaßlichen NSU-Trio half unterzutauchen.
       
       Ein anderer Nebenklägeranwalt meinte, der Verfassungsschutz habe durch
       seine Zusammenarbeit mit Brandt die Festnahme des Trios verhindert und
       somit schwere Straftaten ermöglicht.
       
       30 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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