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       # taz.de -- Radfahren aus Protest: Polizei will Luft ablassen
       
       > Die beliebten Critical-Mass-Aktionen sind rechtlich umstritten. Die
       > Hamburger Polizei ermittelt nun wegen einer Fahrradtour in Harburg.
       
   IMG Bild: Politisches Gemeinschaftserlebnis: Critical Mass in Hamburg
       
       Zur Critical Mass (CM), dem gemeinsamen Fahrrad fahren, treffen sich
       monatlich mehrere tausend Menschen in Hamburg. Eine Liebe, die jedoch nicht
       von allen erwidert wird. Die Polizei ermittelt wegen einer Critical Mass in
       Harburg gegen unbekannt.
       
       Auf [1][Hamburg.de], „offizielles Stadtportal für Hamburg“ unter
       städtischer Beteiligung, werden in einem ausführlichen Artikel die
       Hintergründe des Konzepts und der typische Ablauf einer Critical Mass
       erklärt. Oder vielmehr wurden, denn im Laufe des Montags verschwand der
       Artikel plötzlich kommentarlos von der Webseite. Auch die Seiten, auf denen
       die nächsten Treff und Startpunkte zum gemeinsamen Radeln veröffentlicht
       werden, waren dort verlinkt. Die wichtigen Sätze waren folgende: „Dabei
       gelten die monatlichen Aktionen explizit nicht als Demonstration“, hieß es,
       und: „Daher bestehen weder Anmeldepflicht noch Auflagen.“
       
       Juristisch also eine klare Sache? Die Polizei Hamburg sieht das nicht so.
       Sie hat nach einer Critical Mass mit etwa 50 Teilnehmenden in Harburg ein
       Strafverfahren wegen der Abhaltung einer nicht angemeldeten Versammlung
       eingeleitet. Vorgeladen sind, derzeit noch als Zeugen, die zwei
       BetreiberInnen eines Blogs, auf dem für die Veranstaltung im August
       geworben wurde. Die Polizei ermittelt gegen unbekannt, wie Karina Sadowsky
       von der Polizeipressestelle bestätigt. Das sei auch üblich. „Polizei und
       Staatsanwaltschaft werten Critical Masses als Versammlungen im Sinne des
       Versammlungsgesetzes“, sagt Sadowsky. „Jedes Mal werden Strafanzeigen gegen
       unbekannt gefertigt.“ Im Harburger Fall kann so nicht ausgeschlossen
       werden, dass die Zeugenvorladungen nur der erste Schritt sind und die
       BlogbetreiberInnen möglicherweise zu Beschuldigten einer Straftat werden
       könnten.
       
       Die Radtour in Harburg war die erste ihrer Art südlich der Elbe und wurde
       von der Polizei begleitet. Die RadlerInnen mussten zwar keinen Veranstalter
       benennen, wie ursprünglich von den BeamtInnen gefordert, aber einen
       Routenverlauf absprechen. An diesen hielten sich die RadlerInnen, ganz dem
       CM-Konzept entsprechend, nicht immer: Wo es lang geht, entscheiden die, die
       vorne fahren.
       
       Jörg Schmoll, stellvertretender Senatssprecher, legt Wert darauf, dass es
       sich bei dem Artikel auf [2][Hamburg.de] nicht um offizielle Werbung der
       Stadt Hamburg gehandelt hat. Die Inhalte auf der Seite könnten nicht
       vollständig der Stadt zugerechnet werden. „Es gibt einen staatlichen
       Bereich, auf den wir Zugriff haben, und einen privaten“, sagt Schmoll.
       
       Die Entscheidung, wie Critical Masses zu bewerten und wie mit ihnen
       umzugehen sei, liegt bei der Polizei. Die rechtliche Grundlage für die
       Aktionsform bildet der Paragraf 27 der Straßenverkehrsordnung. Mehr als 15
       RadfahrerInnen können einen geschlossenen Verband bilden und gelten als ein
       einziges großes Fahrzeug.
       
       29 Sep 2014
       
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