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       # taz.de -- Streit um Untersuchungsausschuss: Verfassungsklage wegen Snowden
       
       > Die Opposition aus Grünen und Linken geht gemeinsam nach Karlsruhe. Die
       > große Koalition will den Whistleblower nicht in Deutschland befragen.
       
   IMG Bild: Darf nicht mal zur Anhörung nach Deutschland: Edward Snowden. Protest im Juli 2014 vor einem US-Abhörzentrum in Hessen.
       
       BERLIN taz | Grüne und Linke geben nicht auf. Um Edward Snowden als Zeugen
       nach Deutschland zu holen, haben die beiden Oppositionsfraktionen jetzt
       gemeinsam das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. „Snowden ist der
       wichtigste Zeuge für den NSA-Untersuchungsausschuss“, sagte der
       Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bei der Vorstellung der Klage in
       Berlin.
       
       Die Lage ist verzwickt. Grundsätzlich ist der NSA-Ausschuss einig, dass
       Snowden als Zeuge angehört werden soll. Die Ausschuss-Mehrheit will Snowden
       aber in Russland hören. Snowden ist zwar nicht bereit, dort auszusagen,
       würde aber nach Deutschland kommen. Deshalb haben Linke und Grüne
       beantragt, Snowden explizit nach Berlin zu laden. Das hat die
       Ausschussmehrheit abgelehnt.
       
       Hintergrund ist ein Gutachten der Bundesregierung vom Mai, in dem
       angekündigt wird, dass man Snowden auch auf Wunsch des Bundestags kein
       Aufenthaltsrecht in Deutschland geben werde. Ein Aufenthalt in Deutschland
       würde die deutsch-amerikanischen Beziehungen und damit das deutsche
       Staatswohl gefährden.
       
       Linke und Grüne haben nun Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben.
       Ausgearbeitet hat sie die renommierte Frankfurter Staatsrechtlerin Astrid
       Wallrabenstein.
       
       Die Professorin wirft der Ausschussmehrheit von Union und SPD die
       Missachtung von Minderheitsrechten vor. Die Mehrheit habe die Anträge,
       Snowden „nach Berlin“ zu laden, „verschleppt“. Und die Bundesregierung habe
       Rechte des Untersuchungsausschusses verletzt, indem sie „ohne überzeugende
       Begründung“ eine Amtshilfe beim Aufenthaltsrecht verweigert. „Warum soll
       das deutsch-amerikanische Verhältnis weniger gestört sein, wenn Snowden in
       Moskau über die NSA aussagt?“, fragte Wallrabenstein.
       
       Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende
       fordert, Snowden müsse zwingend in Deutschland aussagen. Traditionell
       mischt sich Karlsruhe nicht in die außenpolitischen Einschätzungen der
       Regierung ein. Die Kontrolldichte des Gerichts in der Außenpolitik ist sehr
       gering. Außerdem könnte die Klage gegen die Regierung schon unzulässig
       sein, weil bisher ja nur ein unverbindliches Gutachten vorliegt.
       
       Erfolgsversprechender ist die Klage gegen die Ausschuss-Mehrheit, die erst
       gar nicht versucht hat, Edward Snowden nach Deutschland zu holen – obwohl
       dies nach derzeitigem Stand der einzige Weg ist, ihn anhören zu können.
       Allerdings kann auch hier nicht viel Konkretes herauskommen. Denn letztlich
       würde der Ausschuss doch am außenpolitischen Einschätzungsspielraum der
       Regierung scheitern. Der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hahn,
       sagte deshalb: „Es geht uns auch darum, ein Zeichen zu setzen“.
       
       26 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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