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       # taz.de -- US-Luftangriffe aus Völkerrechtssicht: Stillschweigende Billigung genügt
       
       > Die USA greifen die IS-Milizen auf syrischem Staatsgebiet an, ohne
       > Aufforderung oder UN-Mandat. Ist das mit dem Völkerrecht vereinbar?
       
   IMG Bild: Darum geht es: die UN-Charta für Menschenrechte bei ihrer Unterzeichnung 1945
       
       FREIBURG taz | Auf den ersten Blick verstoßen die Luftangriffe der USA
       gegen das Völkerrecht. Syrien hat weder ausdrücklich zugestimmt, noch gibt
       es ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Wenn Syrien jedoch die Angriffe
       stillschweigend billigt, liegt kein Verstoß vor.
       
       Die UN-Charta von 1945 verbietet grundsätzlich jede militärische Gewalt
       gegen einen anderen Staat. Der Angriff richtete sich zwar nicht gegen das
       syrische Regime von Baschar al-Assad, sondern gegen die Guerilla des
       Islamischen Staats (IS). Da der Angriff jedoch auf syrischem Gebiet
       stattfand, liegt ein Eingriff in die syrische Souveränität vor. Der IS ist
       trotz seines Namens bisher jedenfalls kein eigenständiger Staat.
       
       Eine ausdrückliche syrische Aufforderung zum militärischen Eingreifen liegt
       nicht vor – anders als im Irak, wo die USA ebenfalls IS-Stellungen
       bombardieren. Nicht ausreichend ist auch die vorherige Information der USA
       gegenüber Syrien. Es geht nicht darum, ob Syrien von den Luftschlägen
       wusste, sondern ob es sie billigte. Die Billigung muss nicht öffentlich
       erfolgen. In Pakistan ist es üblich, dass die dortige Regierung
       US-Drohnenangriffe auf Dschihadisten öffentlich missbilligt, ihnen
       vertraulich jedoch zustimmt.
       
       Da die USA mit Syrien nicht zusammenarbeiten wollen, gibt es möglicherweise
       nicht einmal eine geheime Zustimmung. Allerdings dürfte auch eine
       stillschweigende Billigung der US-Luftschläge genügen. Hierzu passen auch
       [1][allgemeine Aussagen der syrischen Regierung] zur Unterstützung von
       Aktionen gegen den Terrorismus. 
       
       Möglicherweise berufen sich die USA aber lieber auf ein angebliches Recht
       auf humanitäre Interventionen. Solche Interventionen – ohne Zustimmung des
       betroffene Staates und ohne UN-Mandat – sind bisher aber nirgends geregelt
       und nicht allgemein anerkannt.
       
       24 Sep 2014
       
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