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       # taz.de -- Kommentar US-Luftangriffe auf IS: Es gab eine Chance für UN-Mandat
       
       > Die USA haben sich nicht einmal bemüht, ein UN-Mandat zu erhalten.
       > Russland kritisiert den Militäreinsatz, ist aber nicht glaubwürdig.
       
   IMG Bild: US-Kampfflugzeug F-22: Erst zum Einsatz, die UN-Sitzung ist später
       
       Russland hat die Luftangriffe der USA gegen die Stellungen der Terrormiliz
       Islamischer Staat (IS) in Syrien als Verstoß gegen das Völkerrecht
       kritisiert. Das ist berechtigt. Denn für einen solchen Militäreinsatz wäre
       laut UN-Charta entweder die Zustimmung der syrischen Regierung oder ein
       Mandat des UN-Sicherheitsrats notwendig. Beide Voraussetzungen liegen nicht
       vor.
       
       Um ein Mandat des Sicherheitsrats hat sich die Obama-Regierung erst gar
       nicht bemüht. Und das mit der (falschen) Begründung, mit der Ratsresolution
       1263 vom September 2001, die von Washington seinerzeit als Ermächtigung für
       den Afghanistankrieg missbraucht wurde, sei auch eine ausreichende
       völkerrechtliche Grundlage für die Luftschläge gegen den IS gegeben.
       
       Allerdings ist die Regierung Putin nach der ebenfalls völkerrechtswidrig
       durchgesetzten Annexion der Krim und ihrer hybriden Kriegsführung in der
       Ostukraine kein glaubwürdiger Kritiker der Völkerrechtsverstöße anderer
       Staaten.
       
       Moskaus Vorgehen im Ukrainekonflikt wird in Teilen der Öffentlichkeit und
       auch der Friedensbewegung wiederum relativiert, verharmlost oder gar
       gänzlich geleugnet unter Verweis auf die Völkerrechtsverstöße der USA und
       der Nato im Kosovokrieg 1999, in Afghanistan und im Irakkrieg von 2003.
       
       Die zunehmenden Verstöße gegen das Gewaltverbot der UN-Charta seit Ende des
       Kalten Kriegs vor 25 Jahren führen zu einer gefährlichen Deregulierung des
       Völkerrechts und schwächen seine politische Bindungskraft.
       
       Dabei hätte im aktuellen Fall durchaus die Chance auf ein gemeinsames
       Vorgehen der USA, Russlands und der anderen drei Vetomächte des
       Sicherheitsrats bestanden.
       
       Denn sollten sich die Milizen des IS dauerhaft im Nahen Osten festsetzen,
       würden sie auch zur Bedrohung für Russland in Tschetschenien und anderen
       Regionen des Kaukasus sowie für China in den nordwestlichen Provinzen,
       deren Einwohner, die muslimischen Uiguren, von Peking heute bereits als
       „Terroristen“ gebrandmarkt und bekämpft werden.
       
       Doch nachdem die Obama-Regierung es nicht einmal für nötig hielt, vor ihren
       Luftschlägen wenigsten die für den heutigen Mittwoch angesetzte
       Sondersitzung des UN-Sicherheitsrats zum Thema Islamischer Staat
       abzuwarten, ist ein Konsensbeschluss auf dieser Sitzung kaum mehr zu
       erwarten.
       
       23 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
       
       ## TAGS
       
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