# taz.de -- Gutachten zu Castor-Transporten: Atommüll-Export in die USA illegal
> Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace sieht die Ausfuhr aus dem
> Versuchsreaktor Jülich kritisch. Die Anlage diene kommerziellen Zwecken.
IMG Bild: Großer Protest in Kleinform – in diesem Fall aber von Gegnern eines Castor-Transports 2008 im Wendland
BERLIN taz | Der Export von Atommüll aus dem nordrhein-westfälischen
Versuchsreaktor Jülich in die USA, der von den Betreibern derzeit geprüft
wird, wäre illegal. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag
der auf Umweltrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Günther im
Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace. ([1][Link zum Gutachten, pdf])
Das deutsche Atomgesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen, dass Atommüll
aus deutschen Forschungsreaktoren in das Land exportiert werden darf, aus
dem die Kernbrennstoffe ursprünglich stammten. Bei kommerziellen
Atomkraftwerken ist die Ausfuhr hingegen ausdrücklich verboten.
Entscheidend ist also, ob der Reaktor in Jülich als Forschungsreaktor
einzustufen ist oder nicht.
Das bestreitet Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der das Gutachten verfasst
hat. Der Versuchsreaktor in Jülich, der von einem Konsortium aus 15
Energieversorgungsunternehmen betrieben wurde und von 1966 bis 1988 Strom
ins öffentliche Netz einspeiste, habe nicht der Wissenschaft gedient,
sondern ein neues Verfahren zur kommerziellen Stromerzeugung getestet,
heißt es in dem Gutachten. Ob der Betrieb ökonomisch erfolgreich war oder
nicht, sei für die rechtliche Einordnung „irrelevant“.
Für Greenpeace ist die Konsequenz klar: „Die Castoren müssen in Deutschland
bleiben“, sagte Atom-Experte Heinz Smital. „Das Bundesumweltministerium
muss Verantwortung übernehmen und die Spekulationen über einen Export
beenden.“
## Bundesregierung: Es handelt sich um Forschungsreaktor
Heute liegt die Verantwortung für den Atommüll beim Forschungszentrum
Jülich, das dem Bund und dem Land NRW gehört. Die Bundesregierung hat
bisher argumentiert, dass es sich sehr wohl um einen Forschungsreaktor
handele. Obwohl er Elektrizität erzeugt habe, sei „für den Betrieb der
Anlage die Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor
(Versuchsreaktor) prägend“ gewesen, schrieb das Forschungsministerium
kürzlich in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. An dieser
Einschätzung habe sich nichts geändert, sagte ein Ministeriumssprecher
gegenüber der taz. Ähnlich argumentierte das Bundesumweltministerium.
Derzeit lagert der Atommüll in einem Zwischenlager in Jülich, das jedoch
wegen Sicherheitsbedenken nicht weiter betrieben werden darf. Alternativ zu
einem Export in die USA prüft das Forschungszentrum bis Ende September auch
einen Transport der Castorbehälter ins Zwischenlager Ahaus und eine
Sanierung des bestehenden Zwischenlagers in Jülich. Auch das SPD-geführte
Wirtschaftsministerium in NRW, das dort für die Atomaufsicht zuständig ist,
hält den USA-Export weiterhin für eine Option.
18 Sep 2014
## LINKS
DIR [1] http://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/rechtsgutachten-juelich-20140917.pdf
## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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