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       # taz.de -- Journalist lässt bei Google löschen: Bild dir keine Meinung
       
       > Google hat nun auch Texte des „Bildblogs“ aus seinen Trefferlisten
       > entfernt. Beantragt hat das ein Journalist der „Bild am Sonntag“.
       
   IMG Bild: Google ist ein selektives Vergrößerungsglas, durch das wir die Welt sehen.
       
       BERLIN taz | Fragwürdige Recherchemethoden, unverpixelte Fotos von
       Beschuldigten, Geschichten, die beim näheren Hinsehen keine sind – mit
       kritischem Nachhaken zur Arbeit der Bild und anderer deutscher Medien hat
       sich das Bildblog einen Namen gemacht. Nun hat man dort Nachricht von
       Google bekommen: Der Suchmaschinenkonzern teilte mit, dass man vier
       Bildblog-Einträge aus bestimmten Suchergebnislisten entfernt hat.
       
       Der Grund: Jemand hat sich bei Google auf das europäische „Recht auf
       Vergessenwerden“ berufen und beantragt, dass die Suchmaschinen gemäß einem
       Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestimmte Treffer nicht mehr anzeigt,
       wenn jemand seinen oder ihren Namen googelt.
       
       Dieser Jemand ist in diesem Falle der Journalist und Fotograf Alexander
       Blum, der bis heute für die Bild am Sonntag arbeitet. Er selbst äußerte
       sich dazu nicht, doch die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bestätigte
       der taz auf Anfrage, dass Blum „die Löschung eigeninitiativ beantragt“
       habe, und fügte hinzu: „Eine Rücksprache mit der Redaktion hat es nicht
       gegeben.“
       
       In allen vier nun aus Suchergebnislisten entfernten Bildblog-Texten aus den
       Jahren 2006 bis 2009 geht es um Bild- und Bild-am Sonntag-Recherchen, an
       denen Blum beteiligt war. In einem Fall ist Blum als Quelle für die
       Abbildung eines Mannes angegeben, dem Kindesmissbrauch vorgeworfen wurde.
       In einem anderen Fall geht es um Versuche, mit fadenscheinigen Methoden an
       Bilder eines in Ägypten bei einem Terroranschlag getöteten Jungen aus
       Tübingen zu kommen. Im dritten Fall enttarnte die Polizei eine
       Bild-Geschichte als Ente.
       
       ## Verbindung zu „Schweinenummern“
       
       Nach einigen Diskussionen habe man sich beim Bildblog dafür entschieden,
       Blums Namen zu veröffentlichen, sagt Mats Schönauer von Bildblog: „Es ist
       doch bemerkenswert, dass jemand, der ausgerechnet bei so skrupellosen
       Medien wie Bild und Bild am Sonntag arbeitet, erreichen kann, dass man ihn
       mit seinem Schweinenummern nicht mehr in Verbindung bringen kann.“ Das
       behindere auch die Arbeit des Bildblogs, der sich generell schon mit
       Namensnennungen zurückhalte.
       
       Das Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ ist in Deutschland zum Teil sehr
       positiv aufgenommen worden. Über 91.000 Anträge gingen europaweit bis Mitte
       Juli bei Google ein, in Deutschland über 16.000. Sie alle werden
       individuell geprüft – von Google. Nur wenn der Schutz der Privatsphäre
       schwerer wiegt, als das Interesse der Netznutzer an der Information, soll
       gesperrt werden. Personen des öffentlichen Lebens werden anders behandelt
       als Private. Aber was ist mit Journalisten? Und warum listet Google
       bereitwillig Texte aus, in denen die Arbeit eines Journalisten kritisch
       beleuchtet wird – ist hier nicht das Interesse der Öffentlichkeit besonders
       groß?
       
       Das alles erklärt der Suchmaschinenkonzern nicht. Zu einzelnen Fällen im
       Zusammenhang mit dem Recht auf Vergessenwerden äußere man sich
       grundsätzlich nicht, wiederholte ein Google-Sprecher auf Anfrage das
       Unternehmensmantra. Ein eigens dafür einberufener Expertenbeirat, prominent
       besetzt unter anderem mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger, soll die Umsetzung des Rechts auf
       Vergessenwerden diskutieren.
       
       Der Springer-Konzern hält sich bedeckt: „Als Medienhaus müssen wir
       natürlich besonders verantwortlich mit der Frage umgehen, ob Beiträge
       weiterhin im Netz auffindbar bleiben.“ Den vorliegenden Fall schaue man
       sich an. Weitere Fälle, in denen Google Bildblog-Texte aus ihren
       Suchergebnisse ausgelistet hat, gebe es bislang nicht, sagt Mats Schönauer
       vom Bildblog: „Ich denke, das ist jetzt erstmal ein Einzelfall.“
       
       18 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Meike Laaff
       
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