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       # taz.de -- Leistungsschutzrecht und VG Media: Und raus bist du
       
       > Das Leistungsschutzrecht zeigt Wirkung: Internetdienste wie GMX und
       > Web.de schmeißen „bild.de“ und „derwesten.de“ aus ihren Suchergebnissen.
       
   IMG Bild: Am Kiosk: Hier wird noch bezahlt.
       
       So haben sich die Verlage den Umgang mit ihrem schönen neuen
       Leistungsschutzrecht wohl nicht vorgestellt: Mehrere Portale mit
       Suchfunktionen haben Nachrichtenseiten, die mithilfe des
       Leistungsschutzrechtes Geld einstreichen wollten, einfach aus den
       Ergebnislisten gestrichen.
       
       GMX, Web.de und T-Online listen keine Ergebnisse mehr von bild.de, welt.de,
       derwesten.de und 244 weiteren Seiten auf. Medienjournalist [1][Stefan
       Niggemeier] hatte sich auf die Suche begeben und die Auslistungen, die laut
       GMX- und Web.de-Betreiber 1&1 schon seit Anfang August laufen, entdeckt.
       
       Sämtliche nun ausgelisteten Seiten gehören zu Medienunternehmen oder
       Verlagen, die mithilfe der VG Media ihr Leistungsschutzrecht wahrnehmen
       wollen, dazu gehören unter anderem Axel Springer, Madsack, Funke, M. DuMont
       Schauberg sowie private Rundfunksender.
       
       Nachdem im vergangenen Jahr der Bundestag das Leistungsschutzrecht für
       Verleger beschlossen hatte, sollten die Suchmaschinenseiten für die
       Verwendung von kurzen Texten von Nachrichtenseiten, sogenannten Snippets,
       bezahlen. Natürlich zielten die Verlage, die mit massiver Lobbyarbeit das
       Gesetz durchgeboxt hatten, nicht auf kleine Webseiten wie GMX oder T-Online
       ab, sondern auf den Quasimonopolisten Google. Neun von zehn Suchanfragen
       aus Deutschland sollen über dessen Seite laufen.
       
       Google hatte nach der Verabschiedung des Gesetzes die Verlage allerdings
       vor die Wahl gestellt: Entweder ihr erlaubt uns die kostenlose Nutzung der
       Snippets oder ihr werdet aus den Trefferlisten entfernt. Die meisten
       Verlage erlaubten die kostenlose Nutzung, schickten aber die VG Media in
       die Spur, um beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google einzulegen. Die
       Kartellwächter haben die Beschwerde der VG Media Ende August
       zurückgewiesen.
       
       15 Sep 2014
       
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   DIR [1] http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19058/leistungsschutzrecht-wirkt-mehrere-suchmaschinen-zeigen-verlagsseiten-nicht-mehr-an/
       
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   DIR Jürn Kruse
       
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