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       # taz.de -- Streit um Extra-Gebühren: Mastercard verliert vor Gericht
       
       > Für Banken und Händler fallen bei der Benutzung von Kreditkarten Gebühren
       > an. Beim Anbieter Mastercard waren sie bis 2007 zu hoch, urteilte nun der
       > EU-Gerichtshof.
       
   IMG Bild: Ökonomisch erfolgreicher als juristisch: Mastercard.
       
       LUXEMBURG dpa | Der Kreditkarten-Anbieter Mastercard hat den jahrelangen
       Rechtsstreit um seine Extra-Gebühren in Europa endgültig verloren. Der
       Europäische Gerichtshof [1][bestätigte am Donnerstag] (pdf) in Luxemburg in
       letzter Instanz die Entscheidung der EU-Kommission von 2007. Sie hatte die
       damals geltenden Verarbeitungsgebühren verboten, die Banken untereinander
       und dann von Einzelhändlern verlangen, wenn Kunden beim Einkauf in einem
       anderen EU-Land mit Mastercard-Karte zahlen (Interbankenentgelt). Die
       Händler schlagen die Summen zumeist auf die Preise auf (Rechtssache
       C-382/12 P).
       
       Die EU-Kommission und nun auch die Luxemburger Richter untersagen solche
       Gebühren aber nicht grundsätzlich. Das Urteil verbietet nur die damalige
       Höhe von bis zu einem Prozent des Kaufpreises. Dabei geht es nur um
       Einkäufe von EU-Bürgern in anderen europäischen Ländern.
       Interbankenentgelte muss die Bank des Händlers an die Bank des
       Karteninhabers zahlen.
       
       An der aktuellen Praxis von Mastercard ändert die Entscheidung nichts. Das
       US-Unternehmen hatte nach der Kommissionsentscheidung seine Gebühren
       bereits gesenkt – in Absprache mit Brüssel. Seitdem fallen beim
       Auslandseinkauf bei Kreditkarten noch maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises
       an, bei EC-Karten 0,2 Prozent. „Das heutige negative Urteil wird wenig oder
       keine Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Mastercard haben“, erklärte der
       Präsident von Mastercard Europe, Javier Perez. Es seien auch keine höheren
       Kosten für den Kunden zu erwarten. Der Konkurrent Visa hatte auf Druck der
       EU-Kommission dieselben Grenzen akzeptiert.
       
       Die alte Praxis von Mastercard war nach Ansicht des Gerichts unzulässig.
       Die Gebühren beschränkten den Wettbewerb, urteilten die Richter. Sie wiesen
       auch das Argument des Unternehmens zurück, dass höhere Gebühren notwendig
       seien, um das Kartensystem zu finanzieren: „Das System bliebe (...) auch
       ohne diese Entgelte funktionsfähig.“
       
       Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. „Dies ist ein großer Gewinn für den
       europäischen Verbraucher, der zu lange ungerechtfertigt hohe Gebühren
       gezahlt hat“, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín
       Almunia. „Das ist der Endpunkt einer Debatte, die zwei Jahrzehnte gedauert
       hat.“
       
       Die EU geht seit Jahren gegen Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa
       vor. So will die EU-Kommission die Gebühren für den Einsatz von Kredit- und
       EC-Karten insgesamt senken, um Händler und letztlich auch Verbraucher zu
       entlasten. Brüssel hat Obergrenzen für Interbankenentgelte beim Einkauf im
       Ausland wie auch im Inland vorgeschlagen (maximal 0,2 Prozent für EC-Karten
       und maximal 0,3 Prozent für Kreditkarten), die derzeit noch beraten werden.
       Mastercard warnte, solche Grenzen könnten zulasten der Kunden gehen.
       
       Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und forderte das
       Bundeskartellamt auf, der Entscheidung zu folgen und Interbankenentgelte
       auch für innerdeutsche Kreditkartenzahlungen zu untersagen. Der HDE hatte
       2005 zusammen mit anderen Verbänden Beschwerde erhoben.
       HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: „Kartenorganisationen und
       Banken müssen endlich neue und faire Geschäftsmodelle entwickeln.“ Auch der
       Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Entscheidung.
       
       11 Sep 2014
       
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