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       # taz.de -- Mehr Transparenz - aber nicht überall: Vom Soll zum Muss
       
       > Die Grünen wollen das Bremer Informationsfreiheitsgesetz ändern, damit
       > mehr Daten öffentlich sind. Manche Hochschulforschungen würden aber
       > geheim bleiben.
       
   IMG Bild: Alles wissen dürfen? Nicht an der Uni, so die Kritik am Novellierungs-Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes.
       
       BREMEN taz | Ämter sollen in Zukunft verpflichtet werden, bestimmte Daten
       sofort online zu stellen. Das fordert die Fraktion der Grünen in einem
       Gesetzentwurf, um das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) zu
       erweitern. Zudem sollen mehr Umwelt- und Verbraucherinformationen
       veröffentlicht werden, ebenso bestimmte Unternehmensdaten städtischer
       Beteiligungen.
       
       Bisher stand im BremIFG lediglich der Begriff „sollen“. Jetzt soll es
       heißen: „Die Behörden haben Verzeichnisse zu führen, aus denen sich die
       vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Die Grünen
       sehen Bremen damit in einer bundesweiten Vorreiter-Rolle – de facto würde
       sich Bremen mit dieser Verpflichtung aber lediglich an das vergleichbare
       Hamburger „Transparenzgesetz“ anpassen.
       
       Die anderen Fraktionen zeigen sich mit dem Entwurf im Wesentlichen
       zufrieden. Susanne Grobien, Sprecherin der CDU für Datenschutz und
       Informationsfreiheit, sagt: „Eine Optimierung des BremIFG, das Ende 2015
       ausläuft, wird von der CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßt.“ Der Vorstoß
       müsse aber im Detail noch diskutiert werden.
       
       Auch die Linken-Fraktionschefin Kristina Vogt sagt: „Insgesamt gehen die
       Vorschläge in die richtige Richtung.“ In Gegensatz zu den Grünen will die
       Linkspartei jedoch den Zugang zu Informationen grundsätzlich kostenfrei
       ermöglichen. Vogt fügt hinzu: „Die Verpflichtung, der Bevölkerung
       Informationen aus der Verwaltung zu geben, wird im alltäglichen Handeln zu
       häufig nicht ernst genommen.“
       
       Der Grünen-Abgeordnete Mustafa Öztürk, der die Gesetzänderung mit entworfen
       hat, hat diese Sorge nicht. Bei der Planung des Gesetzes sei das Wichtigste
       gewesen: „Das muss auch in der Praxis funktionieren.“
       
       Weniger euphorisch als die Fraktionen äußert sich Thomas von Zabern,
       Landesvorstand der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union (HU)“ in
       Bremen. Die HU hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Transparency
       International und „Mehr Demokratie“ ein „Bündnis für Informationsfreiheit
       und Transparenz“ gegründet, das einen Gesetzentwurf verfasste. Die Grünen
       hätten wichtige Teile daraus übernommen, so von Zabern – was aber
       unberücksichtigt bleibe, seien Hochschulen.
       
       „Es geht dabei um Forschungsaufträge, die von Privaten an
       Hochschulinstitute vergeben werden“, sagt von Zabern. Das sei auch im
       Zusammenhang mit Rüstungsunternehmen interessant.
       
       Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer schrieb kürzlich in ihrem
       Jahresbericht: Die Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten sei
       ein geeignetes Instrument, um die Freiheit der Forschung zu schützen. So
       würden einseitige Abhängigkeiten vermieden. „Eine reine Selbstverpflichtung
       der Universitäten und Forschungseinrichtungen ist hierfür nicht
       ausreichend“, betont Sommer. Es bedürfe vielmehr „konsequenter Regelungen
       in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.“
       
       Eine andere Erweiterung, die die Grünen in ihrem Entwurf vorsehen, findet
       von Zabern unzureichend: Die Grünen wollen, dass alle Verträge ab 100.000
       Euro und alle Gutachterverträge ab 50.000 Euro veröffentlicht werden
       müssen. Das Bündnis für Informationsfreiheit und Transparenz fordert eine
       Grenze von 50.000 Euro für alle Verträge und von 5.000 Euro für Gutachten.
       „Es gibt viele Gutachten, die nicht so aufwendig sind. Es ist aber trotzdem
       interessant, welche Aufgaben Senat, Verwaltung und Politik an Gutachter
       stellen“, sagt von Zabern.
       
       In diesem Punkt könnte von Zabern Unterstützung von der SPD erhalten.
       Fraktionssprecher André Städler sagt: „Unsere Fachpolitiker stellen sich
       niedrigere Wertgrenzen vor.“ Nun ist die SPD am Zug– sie wird den
       Gesetzentwurf auf ihrer nächsten Fraktionssitzung besprechen.
       
       10 Sep 2014
       
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