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       # taz.de -- Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Zwei Männer verurteilt
       
       > Im April hatten sie die die Tür einer Köpenicker Flüchtlingsunterkunft
       > angezündet. Doch die politische Dimension der Tat spielt im Prozess kaum
       > eine Rolle.
       
   IMG Bild: Öfters Ziel von Anschlägen: Flüchtlinge vor einem Heim, hier in Berlin-Hellersdorf
       
       Vier junge Männer, fünf Flaschen Pfeffi, ein Treffen im Park am späten
       Nachmittag des 29. April dieses Jahres. Einer von ihnen hat nach eigenen
       Angaben schon tagelang durchgemacht und nimmt auch an diesem Abend Speed,
       die anderen sind bald „mächtig besoffen“. Am Ende des Abends zünden zwei
       von ihnen mithilfe einer Flasche Spiritus eine Tür an. Die Tür gehört zu
       einer Asylbewerberunterkunft in Köpenick. Einer der beiden Männer zeigt
       zudem den Hitlergruß.
       
       Zum Glück verursacht das kleine Feuer nur Risse in der Tür. Marvin G. und
       Dennis H. wird am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten auch nur
       Sachbeschädigung, keine Brandstiftung vorgeworfen. Ihre Schuld aber, das
       stellt die Richterin schon nach kurzer Zeit fest, ist zweifelsfrei
       nachzuweisen: Es gibt Videoaufzeichnungen von der Tat, die Polizei nahm die
       beiden etwa eine Stunde später in der Nähe des Tatortes fest und konnte sie
       eindeutig als Täter identifizieren. Marvin G. legte damals gegenüber der
       Polizei ein Geständnis ab, von Dennis H. wurden Fingerabdrücke am Tatort
       gefunden. Blutproben ergaben bei H. später, dass er zur Tatzeit etwa 2,5
       Promille Alkohol im Blut hatte, bei G. wurden Amphetamine nachgewiesen.
       
       Die politische Dimension der Tat spielt in der Verhandlung nur eine
       untergeordnete Rolle. Die Angeklagten wollen dazu nichts sagen, geben
       zunächst sogar an, gar nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gebäude
       um eine Flüchtlingsunterkunft gehandelt habe. Ein als Zeuge geladener
       Freund widerspricht dieser Aussage allerdings: Natürlich hätten die beiden
       das gewusst, sagt er, und schiebt noch hinterher: „Ich sag mal so, wer weiß
       das nicht, was das da ist.“ Er beteuert aber, die beiden seien „keine
       Rassisten“ – besonders glaubwürdig klingt das nicht. Der Staatsanwalt sagt
       in seinem Plädoyer, für ihn sei klar, „wes Geistes Kind“ die beiden seien.
       „Sie wollten Angst und Schrecken verbreiten unter Leuten, die geflohen
       sind, um hier Schutz zu suchen.“
       
       Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, schwere Körperverletzung,
       Diebstahl, Sachbeschädigung. Für Dennis H. gilt noch das Jugendstrafrecht,
       er wird am Ende zu zwei Wochen Arrest verurteilt und soll für ein Jahr
       einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Marvin G., der bereits über ein
       Jahr im Jugendknast saß und erst wenige Monate vor der Tat entlassen worden
       war, bekommt eine Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf
       drei Jahre.
       
       10 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malene Gürgen
       
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