# taz.de -- „Recht auf Vergessen“ im Internet: 100.000 Löschanträge gestellt
> Nach dem EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ sind bei Google über
> 100.000 Löschanträge eingegangen. Auch andere Suchmaschinenanbieter sind
> betroffen.
IMG Bild: Er hat sein „Recht auf Vergessen“ vor Gericht erstritten: der Spanier Mario Costeja.
MADRID dpa | Rund vier Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zum „Recht auf Vergessen“ Internet hat Google mehr als 100.000
Löschanträge europäischer Kunden erhalten. Das gab Google-Chefjurist David
Drummond am Dienstag in Madrid bekannt. In der spanischen Hauptstadt fand
die erste öffentliche Anhörung eines Beratungsgremiums von Google in dieser
Sache statt.
Das EuGH-Urteil erlaubt es Personen, Links bei einer Verletzung der
Privatsphäre aus dem Index von Internetsuchmaschinen wie Google entfernen
zu lassen. Da es aber bei der Umsetzung des „Rechts auf Vergessen“ noch
viele offene Fragen gibt, will der Konzern mit Hilfe des Beratungsgremiums
klare Richtlinien verfassen und ermitteln, in welchen Fällen einem
Löschantrag zugestimmt werden muss.
Nach Madrid stehen weitere Anhörungen in Rom, Paris, Warschau, London und
Berlin auf dem Programm. Für den 4. November ist in Brüssel die
Abschlussveranstaltung geplant. Das Urteil des EuGH betrifft nicht nur
Google, sondern auch andere Suchmaschinenanbieter, die bereits alle
Löschformulare bereitgestellt haben.
Bei seinem Urteil gab der EuGH dem Spanier Mario Costeja Recht, der gegen
Google geklagt hatte, weil ein Zeitungsbericht von 1998 über seine
damaligen finanziellen Probleme nach 15 Jahren immer noch im Netz zu finden
war. Dieser Eintrag wurde inzwischen gelöscht.
10 Sep 2014
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