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       # taz.de -- Klage wegen Facebook-Firmenseite: Es darf geteilt werden
       
       > Ein Gericht hat eine Klage wegen Facebook-Firmenseiten zurückgewiesen.
       > Fanpage-Betreiber seien nicht für den schlechten Datenschutz Facebooks
       > verantwortlich.
       
   IMG Bild: So nett und uneigennützig.
       
       SCHLESWIG dpa | Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein
       dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies
       entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte
       damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts.
       
       Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei
       zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am
       Donnerstag.
       
       Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die
       Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht
       verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung
       bei dem sozialen Netzwerk hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür
       verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer
       macht“, erläuterte Rublack.
       
       Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert
       habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.
       
       5 Sep 2014
       
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