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       # taz.de -- Ermittlungen gegen Windenergie-Firma: Das Mini-Prokon aus Göttingen
       
       > Verschwieg das Windpark-Unternehmen EEV potenziellen Anlegern bekannte
       > Risiken? Die Staatsanwaltschaft hat „leitende Mitarbeiter“ im Visier.
       
   IMG Bild: EEV will mit dem eingeworbenen Kapital unter anderem einen Windpark in der Nordsee finanzieren
       
       HAMBURG taz | Erneut gerät ein prominentes Windenergieunternehmen ins
       Visier der Strafverfolger. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte
       am Donnerstag, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen „leitende
       Mitarbeiter“ der Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) eröffnet habe.
       „Die Tatvorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb“, sagte
       eine Sprecherin der Anklagebehörde der taz.
       
       Die Verbraucherschützer in Hamburg befürchten zudem eine mögliche
       Insolvenz. Der Fall erinnert an die spektakuläre Pleite des
       Erneuerbare-Energie-Unternehmens Prokon.
       
       Die Göttinger Firma EEV hat seit ihrer Gründung vor zwei Jahren mehr als 21
       Millionen Euro bei Tausenden Privatanlegern eingesammelt. Die ausgegebenen
       Wertpapiere sollten eine Rendite von bis zu 9 Prozent abwerfen – weit mehr
       als üblich. Dazu wurden wie bei Prokon oder bei der seit Februar
       insolventen hannoverschen Energiefirma Windwärts sogenannte nachrangige
       Genussscheine an Anleger verkauft. Diesen droht nun im Fall einer Insolvenz
       der Totalverlust. Vorrangig würden andere Gläubiger wie Banken und Behörden
       aus der Konkursmasse bedient werden.
       
       Mit dem eingeworbenen Kapital will EEV den Kauf eines
       Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg und einen Windpark in der Nordsee
       finanzieren. Das Problem: Das Offshore-Projekt „Skua“ soll dort entstehen,
       wo Marine und Luftwaffe Schießübungen veranstalten. Die Bundeswehr ist
       offenkundig nicht bereit, das Gewässer zu räumen. Den riskanten Streit mit
       dem Militär soll EEV jedoch in seinem Verkaufsprospekt zur Emission
       verschwiegen haben. EEV rechtfertigt dies mit einem umstrittenen
       Rechtsgutachten.
       
       ## Verbraucherschützerin warnt vor ähnlichen Projekten
       
       ## 
       
       Gabriele Schmitz von der zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg befürchtet
       möglicherweise sogar einen weiteren Anlegerbetrug. Beide EEV-Projekte
       hätten heute „erhebliche wirtschaftliche Probleme“. Zudem habe es zumindest
       zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten gegeben. Schmitz warnt vor
       ähnlichen Projekten mit üppigen Renditeversprechen: „Die ökologische
       Branche ist besonders anfällig für den grauen Finanzmarkt.“
       
       Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf die Prokon-Pleite noch vor der
       Sommerpause den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vorgestellt. Für
       EEV-Anleger kommt dieses Gesetz zu spät. Schmitz rät ihnen, sich wegen
       Falschberatung und Prospektmängeln von einem Rechtsanwalt oder
       Verbraucherschützer juristisch beraten zu lassen. Ein schneller Ausstieg
       sei jedoch kaum möglich, da die EEV-Genussscheine bis zu fünf Jahre liefen.
       Auf Anfrage der taz wollte sich das Unternehmen nicht äußern.
       
       4 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hermannus Pfeiffer
       
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