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       # taz.de -- Zahlung von Gefahrenzulage bleibt aus: Fukushima-Arbeiter verklagen Tepco
       
       > Sie räumen radioaktive Trümmer weg – und erhalten trotz Zusage keine
       > Gefahrenzulage. Vier Arbeiter fordern nun 65 Millionen Yen von Tepco und
       > mehreren Subunternehmen.
       
   IMG Bild: Schlägt der Zeiger aus? Fukushima-Arbeiter beim Radioaktivitätscheck
       
       TOKIO afp | Erstmals wollen Arbeiter des havarierten japanischen
       Atomkraftwerks Fukushima den Betreiber Tepco und mehrere Subunternehmen
       wegen ausbleibender Zahlungen von Gefahrenzulagen verklagen. Nach Angaben
       ihres Anwalts Tsuguo Hirota vom Dienstag fordern vier Arbeiter die Zahlung
       von Zulagen in Höhe von insgesamt 65 Millionen Yen (rund 475.000 Euro). Die
       Klage soll demnach am Mittwoch vor dem Bezirksgericht von Fukushima
       eingereicht werden. Zwei der vier Kläger im Alter zwischen 30 und 60 Jahren
       sind noch in der Anlage beschäftigt, unter anderem räumen sie radioaktive
       Trümmer weg.
       
       Es ist die erste Klage von noch aktiven Arbeitern – ungeachtet zahlreicher
       Berichte über Ausbeutung und harte Arbeitsbedingungen. Er wolle mit seiner
       Aktion ein Zeichen setzen, sagte einer der Arbeiter dem japanischen Sender
       NHK. „Ich mag gefeuert werden oder keine Arbeit mehr bekommen, aber ich
       hoffe, andere werden dies zum Anlass nehmen, ebenfalls den Mund aufzumachen
       und ihre Bezahlung einzufordern“.
       
       Mit dem Rückbau der Atomruine sind vor allem Subunternehmen befasst, nur
       eine Handvoll der etwa 6000 Arbeiter werden von Tepco direkt beschäftigt.
       Unbestätigten Berichten zufolge soll beim Anheuern von Arbeitern auch die
       japanische Mafia ihre Hand im Spiel haben. Obwohl Tepco für alle Arbeiter
       Gefahrenzulagen zugesagt hatte, scheinen sie bei vielen niemals anzukommen.
       
       Der Konzern wollte sich zu dem Fall zunächst nicht äußern. Er erklärte, er
       wolle zuvor die genauen Vorwürfe vor Gericht abwarten.
       
       2 Sep 2014
       
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