# taz.de -- Abhören von Skype-Telefonaten: Trojaner in rechtlicher Grauzone
> Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um
> Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert.
IMG Bild: Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestrojaner“ zur Verfügung
FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von
Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis,
entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das
ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die
sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März
im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung
in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen.
Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die
normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die
Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon
seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht
genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten
Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im
taz-Interview.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der
kryptische Satz: „Die Vorschriften über die
Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich
präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner
Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren,
was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA
präzisiert werden?
Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf
eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber
nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der
Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt,
dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist.
Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen
Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der
entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung
der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der
Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen
Staatsanwaltschaften.
17 Aug 2014
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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