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       # taz.de -- Abhören von Skype-Telefonaten: Trojaner in rechtlicher Grauzone
       
       > Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um
       > Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert.
       
   IMG Bild: Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestrojaner“ zur Verfügung
       
       FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von
       Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis,
       entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das
       ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die
       sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März
       im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung
       in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen.
       
       Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die
       normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die
       Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon
       seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht
       genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten
       Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im
       taz-Interview.
       
       Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der
       kryptische Satz: „Die Vorschriften über die
       Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich
       präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner
       Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren,
       was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA
       präzisiert werden?
       
       Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf
       eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber
       nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der
       Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt,
       dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist.
       
       Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen
       Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der
       entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung
       der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der
       Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen
       Staatsanwaltschaften.
       
       17 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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