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       # taz.de -- Konsequenz aus dem Freispruch: Lex Mollath wird kommen
       
       > Die Regierung lernt dazu: Mit einer Gesetzesnovelle bei der
       > Psychiatrie-Unterbringung will sie künftig die Verhältnismäßigkeit
       > sicherstellen.
       
   IMG Bild: Bald weniger besucht? Sportplatz einer Klinik für Psychiatrie.
       
       FREIBURG taz | Eines hat Gustl Mollath zumindest erreicht. Noch in dieser
       Wahlperiode wird es eine Reform der strafrechtlichen
       Psychiatrie-Unterbringung geben. [1][Sein Fall hat die Stimmung in der
       Gesellschaft gedreht.] Bisher galten schuldunfähige Straftäter eher als
       „irre Monster“, nun sieht man in ihnen auch schutzbedürftige potenzielle
       Justizopfer. Gustl Mollath hat den Insassen in der forensischen Psychiatrie
       ein Gesicht gegeben.
       
       Geregelt ist die psychiatrische Unterbringung im Strafgesetzbuch. Wenn eine
       Straftat im schuldunfähigen Zustand begangen wurde, so ist der Täter zwar
       freizusprechen und wird nicht nach den üblichen Regeln bestraft.
       Stattdessen kann das Gericht aber die Einweisung in die Psychiatrie
       verfügen – als sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“.
       Voraussetzung ist laut Gesetz, dass wegen der psychischen Störung in
       Zukunft „erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“ (§ 63).
       
       Anders als eine Strafe ist die psychiatrische Unterbringung nicht
       befristet. Sie ist vielmehr erst zu beenden, wenn keine Gefahr für die
       Allgemeinheit mehr besteht – oder wenn „die weitere Vollstreckung der
       Maßregel unverhältnismäßig wäre“. Dies muss jährlich überprüft werden. So
       die bisherige Rechtslage.
       
       Im Koalitionsvertrag heißt es nun. „Wir reformieren das Recht der
       strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, indem wir
       insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung
       verhelfen.“
       
       Im letzten Sommer hat die damalige Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, in dem
       sie eine Reform skizziert. Danach soll die Psychiatrie-Unterbringung auf 8
       Jahre begrenzt werden, außer es drohen Taten, „durch welche die Opfer
       seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet
       werden“. Zudem soll schon nach 2 (statt bisher 5) Jahren ein externer
       Sachverständiger begutachten, der nicht in der Einrichtung arbeitet.
       
       Der jetzige Justizminister Heiko Maas (SPD) hat im März – wie im
       Koalitionsvertrag vorgesehen – eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt.
       Die soll noch im Herbst dieses Jahres Änderungsvorschläge präsentieren.
       „Anschließend wird das Ministerium zügig einen Gesetzentwurf vorlegen“,
       sagte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die Reform soll noch vor der
       nächsten Bundestagswahl 2017 abgeschlossen sein.
       
       14 Aug 2014
       
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