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       # taz.de -- Freispruch für Mollath: Doch nicht geisteskrank
       
       > Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath
       > freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er
       > dennoch.
       
   IMG Bild: Der letzte Prozesstag im Verfahren gegen Mollath wurde mit Spannung erwartet.
       
       REGENSBURG dpa | Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist
       freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom
       Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine
       Geisteserkrankung Mollaths.
       
       Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass der Nürnberger zu
       Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine
       Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
       
       Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere
       Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren
       nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess. Damals war
       er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kann daher jetzt den
       Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
       
       Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau
       mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und
       gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen
       wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der
       Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken
       ausgelöst.
       
       14 Aug 2014
       
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