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       # taz.de -- Gesetz gegen „Armutszuwanderung“: Ausweisung und Einreisesperren
       
       > Laut „FAZ“ plant die Bundesregierung härtere Strafen für EU-Bürger, denen
       > Sozialmissbrauch nachgewiesen wurde. Wer nach 6 Monaten keinen Job
       > findet, soll wieder gehen.
       
   IMG Bild: Die Regierung wird der CSU-Rhetorik wohl doch nachgeben: Wer sich für den Spargel nicht bückt, darf auch nicht bleiben
       
       FRANKFURT/MAIN afp | Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge ein
       Gesetzespaket auf den Weg bringen, das härtere Strafen gegen
       Sozialmissbrauch durch so genannte Armutszuwanderer vorsieht und Städte mit
       hoher Zuwanderung finanziell stärker entlasten soll. Unter anderem sei
       vorgesehen, dass Zuwanderer aus anderen EU-Staaten künftig unter bestimmten
       Umständen ausgewiesen und mit Einreisesperren belegt werden können, wenn
       sie ihren Aufenthalt in Deutschland auf „Rechtsmissbrauch oder Betrug“
       gründen, [1][zitierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung] aus dem
       Abschlussbericht der zuständigen Staatssekretärsrunde.
       
       Die Kommunen sollen demnach vom Bund noch für dieses Jahr eine Soforthilfe
       von zusätzlichen 25 Millionen Euro für Ausgaben im Rahmen des
       Hartz-IV-Systems erhalten. Insgesamt sollten sie im Rahmen verschiedener
       Programme um mehr als 200 Millionen Euro entlastet werden. Nach
       Informationen der FAZ will sich das Bundeskabinett am 27. August mit dem
       Bericht der Staatssekretäre befassen und zugleich ein Gesetzespaket auf den
       Weg bringen. Die Staatssekretärsrunde war im Januar eingesetzt worden, um
       Maßnahmen gegen die so genannte Armutsmigration auszuarbeiten.
       
       Geplant ist nach FAZ-Informationen ferner, dass sich EU-Bürger künftig nur
       noch sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen, um hier eine Arbeit zu
       suchen. Wer in dieser Zeit keine Stelle findet, müsste dann im Regelfall
       wieder ausreisen. Daneben will die Regierung einen unberechtigten Bezug von
       Kindergeld unterbinden, indem künftig Kindergeldanträge nur noch gegen
       Vorlage der Steueridentifikationsnummern für Eltern und Kinder bewilligt
       werden.
       
       Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist ein deutlicher Anstieg der
       Zuwanderung aus ärmeren EU-Ländern wie Bulgarien und Rumänien, der
       insbesondere großen Städten zu schaffen macht. Nach Daten aus dem
       Abschlussbericht, aus dem die FAZ zitiert, lebten Ende 2013 insgesamt 3,1
       Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten in Deutschland. Das seien 10,6
       Prozent mehr als Ende 2012. Die Zahl der Migranten aus den EU-Ländern
       Rumänien und Bulgarien sei in dieser Zeit um 27,9 Prozent auf 414.000
       gestiegen.
       
       12 Aug 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/armutszuwanderung-regierung-will-haerter-gegen-sozialmissbrauch-vorgehen-13092647.html
       
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