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       # taz.de -- Ecclestone-Prozess eingestellt: „I'm happy“
       
       > Die Bestechungsvorwürfe haben sich erledigt. Das Gericht entscheidet:
       > Nach Zahlung von rund 75 Millionen Euro gilt Formel-1-Boss Ecclestone als
       > unschuldig.
       
   IMG Bild: Weiße Haare, weiße Weste: Bernie Ecclestone ist unschuldig.
       
       MÜNCHEN taz | Mit einem kleinen Satz kommentierte Formel 1-Boss Bernie
       Ecclestone seinen großen Erfolg vor Gericht am Dienstag: „I’m happy“, sagte
       der kleine Mann in schwarzem Anzug und Beatles-Frisur bevor er im Aufzug
       verschwand. Davor schüttelte er so freudig wie wohl nur selten ein
       Angeklagter die Hände der Staatsanwaltschaft und seines Richters Peter
       Noll. Der hatte gerade verkündet, dass Ecclestone als freier Mann das
       Gericht verlassen kann.
       
       Die Kammer schloss sich dem Wunsch der Staatsanwaltschaft und der
       Verteidigung an und stellte das Verfahren gegen Ecclestone gegen eine
       Auflage von 100 Millionen Dollar, rund 75 Millionen Euro, ein. Wenn er die
       Summe innerhalb einer Woche bezahlt, gilt er als unschuldig. Seit April kam
       der Brite jeden Dienstag und Mittwoch ins Landgericht München. Ihm wurde
       vorgeworfen, den ehemaligen Vorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky mit 44
       Millionen Euro bestochen zu haben, damit der die Formel-1-Anteile seiner
       Bank an den Wunschinvestor von Ecclestone, CVC, verkauft.
       
       Ecclestone behauptete dagegen, Gribkowsky habe ihm gedroht, brisante
       Informationen über seine Finanzen an die britischen Steuerbehörden
       weiterzuleiten, und das Geld deshalb erhalten. Noch vor zwei Jahren war
       sich Richter Peter Noll sicher, dass es sich um Bestechung handelte und
       verurteilte Gribkowsky deshalb zu achteinhalb Jahren Haft. Ecclestone habe
       Gribkowsky mit seinem Charme und seiner Raffinesse „ins Verbrechen“
       geführt, sagte er damals.
       
       Jetzt habe das Gericht bewiesen, „vorurteilsfrei“ in das neue Verfahren
       gegangen zu sein, lobte Ecclestones Anwalt nach der Verhandlung. Noll
       begründete seinen Beschluss, das Verfahren einzustellen, damit, dass sich
       die Vorwürfe - Bestechung eines Amtsträgers und Anstiftung zur Untreue -
       nicht „erhärten“ ließen und wohl auch weitere Prozesstage daran nichts
       ändern würden. Ecclestone sei sehr wahrscheinlich nicht bewusst gewesen,
       dass Gribkowsky als Vorstandsmitglied der BayernLB auch „Aufgaben der
       öffentlichen Verwaltung“ wahrzunehmen hatte und damit ein Amtsträger war.
       
       Mehrere Zeugen hatten bestätigt, dass sich die BayernLB nach außen wie eine
       Privatbank präsentiert hatte. Dass Ecclestone Gribkowsky als „civil
       servant“ bezeichnete, sei nur eine allgemeine Frotzelei gewesen. Auch der
       zweite Anklagepunkt, die Anstiftung zur Untreue, hätte sich nur schwer
       beweisen lassen. Als die BayernLB ihre Anteile an CVC verkaufte, bekam
       Ecclestone eine fünfprozentige Provision, etwa 41 Millionen Dollar. Es
       bestand der Verdacht, Gribkowsky habe diese für ihn ausgehandelt, damit
       Ecclestone ihm davon sein Schmiergeld zahlen könnte.
       
       ## „Lottogewinn“ für die BayernLB
       
       Allerdings ergab sich in den vergangenen 21 Verhandlungstagen, dass
       Ecclestone auch ohne die Hilfe Gribkowskys Anspruch auf eine Provision
       hätte haben können, da ihm die „Schlüssel für den Verkauf“ in die Hand
       gegeben wurden. Richter Noll betonte auch, dass der Verkauf an CVC auch für
       die BayernLB ein „Lottogewinn“ gewesen sei. Die Forderung der Bank an
       Ecclestone, ihm 400 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen, weil ihr durch
       den angeblich abgesprochenen Deal mit Gribkowsky bessere Angebote durch die
       Lappen gegangen seien, scheint dadurch aussichtslos. 
       
       An den Vorwürfen gegen Ecclestone blieb nur noch die „Bestechung im
       geschäftlichen Verkehr“, die laut Richter Noll nicht so schwer wiegt, als
       dass sie einer „Einstellung entgegenstehen“ würde. Außerdem führte Richter
       Noll wie die Staatsanwaltschaft mildernde Umstände an: Für den 83-jährigen
       Ecclestone sei die lange Anreise nach Deutschland zu belastend. Die
       Rekordsumme von 100 Millionen Dollar sei den Vermögensverhältnissen des
       Angeklagten „angemessen“.
       
       Aus einem Steuerbescheid entnahm Richter Noll zuvor, Ecclestone sei nicht
       so „milliardenschwer“, wie es in den Medien hieß. Er betonte auch, dass von
       der Höhe der Auflage nicht auf die „Schwere der Schuld“ geschlossen werden
       könne. Damit habe das Gericht endlich dem „Gerede und Geschrei“, Ecclestone
       habe sich „freigekauft“ ein Ende gemacht, sagte Anwalt Sven Thomas.
       
       5 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lisa Schnell
       
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