# taz.de -- NSU-Prozess in München: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab
> Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte im NSU-Prozess einen
> Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Den hat das Gericht
> abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.
IMG Bild: Befangenheitsantrag von Zschäpe: Das Gericht soll Zeugen einseitig befragt haben.
MÜNCHEN dpa | Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen
Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das
erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Der Antrag richtete
sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung
wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.
Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen
einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin
gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als absurd
bezeichnet.
Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über
einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe
namens „88er“ angehört und Sprengstoff für den „Nationalsozialistischen
Untergrund“ (NSU) besorgt haben soll. „88“ steht für „Heil Hitler“. Der
andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die
hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung
des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.
Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.
Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass
und Hass auf den Staat.
31 Jul 2014
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