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       # taz.de -- Umweltbundesamt gegen Fracking: „Unbeherrschbare Risikotechnologie“
       
       > Das Umweltbundesamt fordert ein „Quasiverbot“ für die umstrittene
       > Erdgasfördermethode. Das soll durch strenge Umweltauflagen erreicht
       > werden.
       
   IMG Bild: Gefährlicher Rohstoffboom: Fracking in den USA.
       
       BERLIN taz | Das Umweltbundesamt (UBA) will die umstrittene
       Erdgasfördermethode Fracking so stark regulieren, dass sie praktisch kaum
       eingesetzt wird. Es handele sich um eine „Risikotechnologie“, deren
       Gefahren „nicht beherrschbar“ seien. Auch energie- und klimapolitisch sei
       Fracking „wenig sinnvoll“, erklärte UBA-Chefin Maria Krautzberger am
       Mittwoch. Ein völliges Verbot dieser Art der Rohstoffgewinnung sei
       rechtlich allerdings kaum umsetzbar.
       
       Krautzberger setzt stattdessen auf „enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt
       und Gesundheit“ – und stützt sich dabei auf ein neues 600-seitiges
       Gutachten. Da ist etwa eine genaue Untersuchung des Grundwassers
       vorgesehen, bevor auch nur mit Probebohrungen begonnen wird. Mit „strengen
       gesetzlichen Regelungen“ könne „ein verbotsgleicher Zustand“ erlangt
       werden, meinte Krautzberger – zumindest für das „unkonventionelle“ Fracking
       aus Schiefer-und Kohleflözgestein.
       
       Beim Fracking wird ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in das
       Gestein gepresst, um es großflächig aufzubrechen und das Gas freizusetzen.
       Das befindet sich in den unkonventionellen Lagerstätten nicht in einem
       großen Reservoir, sondern ist etwa in Schiefer, Granit oder Ton
       eingeschlossen.
       
       Umweltschützer, aber auch Bierbrauer und Wasserversorger befürchten, dass
       das Grundwasser durch den Einsatz giftiger Chemikalien belastet wird.
       Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara
       Hendricks (beide SPD) versprachen darum vor Kurzem in einem
       Eckpunktepapier, Fracking zur Förderung von Gas „aus Tiefen oberhalb von
       3.000 Metern durch das Wasserhaushaltsgesetz zu verbieten“. Dort befinden
       sich zumeist jene unkonventionellen Schiefergaslagerstätten. Und
       Trinkwasserreservoire. 2021 soll das Verbot dann noch mal überprüft werden.
       Die Regierung müsse dies nun schnell umsetzen – und noch weiter gehen, so
       Krautzberger.
       
       ## Gift aus der Tiefe
       
       Denn auch das in Deutschland bereits eingesetzte „konventionelle Fracking“,
       bei dem mit weniger Druck und Chemie gearbeitet wird, sorgt die Mitarbeiter
       in der obersten deutschen Umweltbehörde. Die dort verwendeten Substanzen
       gelten ebenfalls als umweltbelastend. Zudem macht den Umweltschützern das
       Wasser Sorge, das beim Fracken aus der Tiefe mit nach oben gespült wird.
       Das ist eine oft salzige Brühe, die neben den Frackchemikalien
       krebserregende Benzole, Schwermetalle oder auch radioaktive Substanzen aus
       dem Untergrund enthalten kann.
       
       Statt diesen „Flowback“ wie bisher wieder unter die Erde zu pressen, müsse
       er „aufbereitet und möglichst wiederverwertet“ werden, fordert nun das
       Umweltbundesamt. Außerdem solle es ein Fracking-Chemikalien-Kataster geben.
       Krautzbergers Resümee: Jede Form des Frackings müsse mit schärferen
       Umweltauflagen belegt und in Wasserschutzgebieten ohnehin verboten werden.
       Wissenschaftlich begleitete Probebohrungen sollen aber möglich bleiben.
       
       Dem nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) gehen
       die Forderungen des UBA nicht weit genug. „Wir brauchen ein
       Fracking-Verbot, das nicht nur in Wasserschutzgebieten gilt, sondern auch
       für die restlichen 80 bis 90 Prozent der Flächen“, erklärte er. Auch der
       Deutsche Naturschutzring forderte ein „bundesweites umfassendes
       Frackingverbot“.
       
       Der für das Fracking-Gesetz zuständige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
       (SPD) äußerte sich am Mittwoch nicht zu den Forderungen des UBA.
       (Mitarbeit: Malte Kreutzfeldt)
       
       30 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanna Gersmann
       
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