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       # taz.de -- Nach EuGH-Urteil: Google fleißig am Löschen
       
       > 91.000 Löschanträge erhielt der Konzern bis Mitte Juli. Ein Drittel davon
       > wird abgelehnt. Jedes zweite Gesuch erfüllt das Unternehmen ohne weitere
       > Prüfung.
       
   IMG Bild: Na, noch da? Oder schon wieder ein Link weg?
       
       BERLIN dpa/taz | Google erfüllt gut die Hälfte der Anträge von Europäern
       zur Löschung von Suchergebnissen aus ihrer Vergangenheit. Etwa 30 Prozent
       der Anfragen seien dagegen abgelehnt worden, sagte ein Google-Sprecher der
       dpa am Freitag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. In rund
       15 Prozent der Fälle habe man die Internet-Nutzer um zusätzliche
       Informationen gebeten.
       
       Google erhielt nach eigenen Angaben bis Mitte Juli insgesamt 91.000 Anträge
       zur Entfernung von 328.000 Links aus Suchergebnissen. Der Internet-Konzern
       macht keine Angaben dazu, wie viele der Anträge bereits abgearbeitet
       wurden. Google nannte die neuen Zahlen zum Stichtag 18. Juli am Donnerstag
       bei einem Treffen mit europäischen Datenschützern in Brüssel.
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass
       Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu Informationen aus
       ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen, wenn diese „nicht
       mehr erheblich“ sind. Die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr
       in der Google-Suche auf. Google schaltete Ende Mai ein Online-Formular
       frei, über das man die Löschung der Links beantragen kann. Auch für
       Microsofts Suchmaschine Bing gibt es inzwischen ein Löschformular.
       
       Anlass für das Urteil des EuGH war der Fall eines Spaniers, dessen Haus
       1998 zwangsversteigert worden war. Diesen Vorgang machte eine Tageszeitung
       damals bekannt. Später stellte sie die alten Ausgaben ins Internet - so
       dass bei der Suche nach dem Namen des Mannes heute immer noch die
       Zwangsräumung erscheint. Die Zeitung weigerte sich, die Nachricht aus dem
       Internet zu entfernen, denn sie könne amtliche Bekanntmachungen nicht
       nachträglich verändern. Das zuständige spanische Gericht gab den Fall an
       den EuGH weiter.
       
       25 Jul 2014
       
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