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       # taz.de -- Terrorismus in den USA: Ein verdächtiger Verdacht
       
       > Schon bei einer unbegründeten Vermutung kann man in den USA auf eine
       > Liste potenzieller Extremisten landen. Die Folgen sind Flugverbote und
       > verschärfte Kontrollen.
       
   IMG Bild: Streng, strenger, US-Kontrollen am Flughafen – hier in New York.
       
       WASHINGTON afp | Ein nicht näher zu begründender „angemessener Verdacht“
       reicht einer bekannt gewordenen US-Regierungsdirektive zufolge dafür aus,
       um auf eine Liste potenzieller Extremisten gesetzt zu werden.
       
       „Unwiderlegbare Beweise“ oder „konkrete Fakten“ seien für die
       Sicherheitsbehörden „nicht nötig“, um einen US-Bürger oder Ausländer in die
       Liste aufzunehmen, heißt es in dem am Mittwoch im Internetportal The
       Intercept [1][veröffentlichten Papier].
       
       Ein „unbegründeter Verdacht aufgrund einer Ahnung“ reiche zwar nicht aus.
       Weiter heißt es jedoch lediglich vage: „Der Verdacht sollte so eindeutig
       und weitgehend wie möglich sein.“
       
       Als ausgebende Behörde der 166 Seiten langen Anweisung mit dem Titel
       „Watchlisting Guidance“ (etwa: Leitlinie für Überwachungslisten) vom März
       2013 wird das Terrorabwehrzentrum der USA genannt. Das Papier richtet sich
       „The Intercept“ zufolge an zahlreiche US-Behörden.
       
       ## Nie wieder von der Liste
       
       Wer auf der Grundlage des Dokuments einmal auf der allgemeinen
       Überwachungsliste landet, läuft demnach etwa Gefahr, mit einem Flugverbot
       belegt oder an Flughäfen und Grenzübergängen strenger kontrolliert zu
       werden.
       
       Die Liste war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt
       worden. Ihr Umfang nahm rasant zu, nachdem im Dezember 2009 der Nigerianer
       Umar Farouk Abdulmutallab versucht hatte, einen in seine Unterhose
       eingenähten Sprengsatz an Bord einer US-Passagiermaschine von Amsterdam
       nach Detroit zu zünden. Ein Gerichtsprozess zeigte jüngst, dass seither
       etwa 1,5 Millionen zusätzliche Namen gelistet wurden.
       
       Auf der Liste stehende Namen können dem Regelwerk zufolge durch den
       obersten Antiterrorismusberater des US-Präsidenten auf eine schwarze Liste
       potenziell besonders gefährlicher Menschen gesetzt werden.
       
       Wer einmal auf der allgemeinen Überwachungsliste steht, hat offenbar keine
       Möglichkeit, die Gründe dafür herauszufinden. Bürgerrechtsaktivisten werfen
       der Regierung zudem vor, dass es keine Möglichkeit gibt, sich gegen eine
       Nennung auf der Liste zu wehren.
       
       24 Jul 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://firstlook.org/theintercept/article/2014/07/23/blacklisted/
       
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