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       # taz.de -- Verlagsstreit um Suhrkamp: Bundesgerichtshof schreitet ein
       
       > Des einen Etappensieg ist des anderen Zwischenniederlage: Der
       > Insolvenzplan des Verlages wird einer erneuten Überprüfung unterzogen.
       
   IMG Bild: Damals noch: Böll, Adorno, Unseld. Heute dagegen: Schlammschlacht.
       
       Es sah alles nach einer Beruhigung der Auseinandersetzungen um den Suhrkamp
       Verlag aus. Sah. Nun sieht es eher wieder danach aus, dass der elend lange
       und Nichtjuristen journalistisch kaum noch vermittelbare Streit um das
       Verlagshaus mit der großen Geschichte, das immer noch zu den wichtigsten
       deutschen Verlagen zählt, sich noch weiter hinziehen könnte.
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am späten Montag in einer vorher nicht
       angekündigten Entscheidung eine neue „umfassende“ Prüfung des
       Suhrkamp-Insolvenzplans angeordnet. Damit hatte eine Beschwerde des
       Minderheitsgesellschafters Hans Barlach Erfolg.
       
       Für die von Ulla Unseld-Berkéwicz geführte Familienstiftung ist der
       BGH-Beschluss eine Niederlage. Ob der Insolvenzplan rechtmäßig ist, ließ
       der BGH vorerst offen.
       
       Im Mai 2013 hatte die Suhrkamp-Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz nach
       langem Streit mit Barlach überraschend Insolvenz beantragt. Ein
       Insolvenzplan sah die Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft
       vor. Bei dieser Umwandlung würde Barlachs Medienholding ihre starken
       Kontroll- und Vetorechte aus dem bisherigen Gesellschaftervertrag
       verlieren.
       
       ## Eigentlich waren alle dafür
       
       Er wäre einfacher Minderheitsaktionär des Verlags geworden, den
       Aufsichtsrat der AG zum Beispiel hätte die Mehrheitsseite ohne seine
       Zustimmung bestimmen können; ihre Mitglieder waren bereits bekannt, unter
       anderem sollte ihm der langjährige Suhrkamp-Autor Hans Magnus Enzensberger
       angehören.
       
       Aufgrund des Verlusts seiner Mitspracherechte spricht Barlach deshalb von
       einer mutwillig herbeigeführten Zahlungsunfähigkeit, die nur dazu diene,
       ihn und seine Medienholding auszubooten.
       
       Zunächst hatte das Manöver von Unseld-Berkéwicz Erfolg. Das Amtsgericht
       Berlin-Charlottenburg bestätigte im Januar den Insolvenzplan, dem die
       Gläubiger des Verlags mit großer Mehrheit auch zustimmten; eigentlich waren
       alle dafür, außer Hans Barlach.
       
       Der legte allerdings auch gleich Beschwerde ein, die vom Landgericht Berlin
       im Februar zunächst für unzulässig erklärt und in einem neuen Beschluss vom
       April dann zurückgewiesen wurde. Barlach ging in die höhere Instanz.
       
       ## Der Ausgang ist offen
       
       Der Bundesgerichtshof hob nun die beiden Beschlüsse des Landgerichts auf.
       So habe das Gericht im Februar die Anforderungen an eine Klage höher
       angesetzt als gesetzlich vorgesehen. Barlachs Beschwerde war also nicht
       unzulässig. Der erneute Beschluss vom April wurde vom BGH aufgehoben, weil
       das Landgericht seinen Beschluss vom Februar nicht nachträglich abändern
       durfte.
       
       Nun muss das Landgericht erneut über Barlachs Beschwerde gegen den
       Insolvenzplan beraten. Am Ende wird das Landgericht die Beschwerde
       vermutlich, wie schon im April, zurückweisen. Wenn Barlach dann erneut den
       BGH anruft, wird dieser auch inhaltlich über den Insolvenzplan entscheiden
       müssen.
       
       Der Ausgang des Verfahren ist also nach wie vor offen. Es kommt nun aber
       auch darauf an, ob beide Seiten bis zum Schluss durchhalten. Und, auch
       nicht zu vergessen, ob der Verlag es aushält. Es wäre ein Tragödie, wenn
       sein anerkannt weiterhin hoch interessantes Programm darunter ernsthaft
       leiden würde.
       
       22 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
   DIR Dirk Knipphals
       
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