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       # taz.de -- Urteil zu Cannabis als Therapiemittel: Anbau als „Notlösung“ erlaubt
       
       > Wer chronisch krank ist und Cannabis für die Therapie braucht, darf
       > dieses künftig in Ausnahmefällen selbst anbauen. Das entschied das
       > Verwaltungsgericht Köln.
       
   IMG Bild: Grund zur vorsichtigen Freude: Initiative zur Legalisierung demonstriert am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Köln
       
       KÖLN dpa/taz | Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge
       Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen
       Zuhause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner
       Verwaltungsgericht am Dienstag in einem aufsehenerregenden Urteil nach den
       Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot.
       
       Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter
       mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende
       Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der
       Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu
       Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist.
       
       In drei Verfahren seien die Voraussetzungen gegeben, weil etwa in der
       Wohnung der Zugriff Dritte auf die Cannabis-Pflanzen ausgeschlossen werden
       kann, [1][so das Gericht.] In einem anderen Verfahren sah das Gericht diese
       Voraussetzungen nicht gegeben. Die Klage eines weiteren Kläger wies das
       Gericht ab, weil es davon ausgeht, dass der Kläger noch nicht alle
       „zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe“.
       
       In Deutschland ist knapp 300 chronisch kranken Menschen per
       Sondergenehmigung erlaubt, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Dort kostet
       ein Gramm allerdings etwa 15 Euro. Für die Therapie benötigen manche
       Patienten allerdings zwischen 50 und 100 Gramm im Monat. Die Medizin ist
       für sie damit unerschwinglich.
       
       22 Jul 2014
       
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