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       # taz.de -- Zschäpes Verteidigung im NSU-Prozess: Kein Wechsel in Sicht
       
       > Das Münchner Gericht wird laut NSU-Watch die Absetzung der
       > Pflichtverteidigung Beate Zschäpes ablehnen. Die Gründe für einen Wechsel
       > reichten nicht.
       
   IMG Bild: Die vier werden wohl noch ein Weilchen miteinander auskommen müssen
       
       MÜNCHEN taz | Im Münchner Residenz Theater war gerade die Inszenierung
       „Urteil“ zu Ende gegangen. Der Raum im Marshallsaal wurde nach dem Stück
       für eine Podiumsdiskussion anlässlich des NSU-Prozesses umgebaut. An diesem
       Montagabend konnte Robert Andreasch von NSU-Watch eine Meldung schon
       bestätigen: „Frau Zschäpes Antrag auf Absetzung ihrer Pflichtverteidiger
       wird das Oberlandesgericht ablehnen.“
       
       Am vergangenen Mittwoch hatte die Hauptbeschuldigte im NSU-Verfahren ihren
       Rechtsbeiständen Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm das Vertrauen
       entzogen. Bis zum Freitag gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzel ihr
       die Möglichkeit der schriftlichen Begründung.
       
       Kurz soll sie ausgefallen sein, sagt Andreasch, der mit Kolleginnen und
       Kollegen von NSU-Wacht jeden der über 120 Verhandlungstage verfolgte und
       Protokolle darüber veröffentlichte – in Deutsch und Türkisch.
       
       Bereits am Montagmittag war eine Entscheidung des Gerichtes erwartet
       worden, das sich aber mehr Zeit zugestand. Die Richtung der Entscheidung
       ließ sich schon vorab erahnen: Richter Manfred Götzl hatte schon am Montag
       angekündigt, am darauf folgenden Tag mit dem geplanten Prozessprogramm
       fortfahren zu wollen.
       
       ## Der „doppelte Verrat“
       
       Den Antrag hatte das Gericht in einer nicht-öffentlichen Beratung
       verhandelt, da es, so eine Gerichtssprecherin um „höchstpersönliche
       Umstände“ zwischen Beschuldigter und ihrem Rechtsbeistand ginge.
       
       Das Gericht soll zu der Entscheidung gekommen sein, den Antrag der
       Hauptangeklagten auf Entpflichtung ihrer Anwälte zurückzuweisen, weil
       Zschäpe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige
       Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorgebracht hätte.
       
       In der vergangenen Woche hatte nicht nur Nebenklageanwalt Alexander
       Hoffmann der taz mitgeteilt, dass für die Entziehung des Mandates
       „Gravierendes“ vorfallen müsste. Auch Nebenkläger und Angehörige der Opfer
       erklärten, ein vollständiger Wechsel der Verteidigung Zschäpes sei nicht zu
       erwarten.
       
       Ein Motiv für Zschäpes angestrebten Vertrauensentzug könnte der „doppelte
       Verrat“ des früheren Anführers des „Thüringer Heimatschutzes“ und
       ehemaligen V-Mannes Tino Brandt sein, so Hoffmann.
       
       ## Nur ein „nationaler Sozialist“
       
       Der Nebenanklageanwalt erläuterte, dass Brandt die Szene, zu der auch das
       NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe fest gehörten,
       radikalisiert habe: „Er entwickelte militante, gewalttätige Strategien
       gegen politische Gegner, konspirative Verhaltensweisen, propagierte den
       bewaffneten Kampf, und all das im Auftrag und mit dem Geld des
       Verfassungsschutzes“.
       
       Am Verhandlungstag griff die Verteidigung Zschäpes Brandt aber kaum an, der
       sich als vermeintlich legal arbeitender „nationaler Sozialist“ gerierte und
       Gewalttätigkeit trotz diverser Verfahren von sich wies.
       
       „Sicherlich hätte Zschäpe erwartet, dass ihre Verteidigung diesem Zeugen
       über den Mund fährt, ihn und den Verfassungsschutz angreift, bloßstellt“
       sagt Hoffmann. Stattdessen bestätigte Brandt die Anklage, Zschäpe habe
       politisch bewusst und eigenständig gehandelt.
       
       Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, als vollwertiges Mitglied des NSU
       für zehn motivierte Morde und zwei Bombenanschläge verantwortlich zu sein.
       
       22 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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