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       # taz.de -- EuGH zu Rechten Homosexueller: Blutspenden müssen erlaubt werden
       
       > Das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wird wohl fallen. Außerdem
       > werden die Rechte homosexueller Asylbewerber gestärkt.
       
   IMG Bild: Schwule werden in Zukunft wohl nicht mehr pauschal von Blutspendeaktionen ausgeschlossen werden können.
       
       LUXEMBURG dpa | Einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU
       gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten
       Fällen folgen die Richter dem Gutachter.
       
       Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung
       zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden
       ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit.
       Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer
       Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer
       diskriminieren.
       
       Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der
       Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus
       erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt
       hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.
       
       In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der
       EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar
       dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind.
       Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen,
       medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten
       verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten
       niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf
       ihre Homosexualität verwiesen.
       
       18 Jul 2014
       
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