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       # taz.de -- Markenname "Hartz-IV-Rebellin": Frei verwendbarer Begriff
       
       > Inge Hannemann hat den Begriff „Hartz-IV-Rebellin“ beim Patentamt
       > angemeldet, um sich gegen Anfeindungen wehren zu können. Jetzt zieht sie
       > zurück
       
   IMG Bild: Bringt die "Hartz-IV-Rebellin" nicht weg: Inge Hannemann.
       
       HAMBURG taz | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene suspendierte
       Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann hat versucht, eben diesen
       Begriff als Wortmarke registrieren zu lassen. Im Register des [1][Deutschen
       Patent und Markenamtes] findet sich unter dem Aktenzeichen 3020140307014
       eine Anmeldung mit Hannemanns Adresse. Im Mai drohte sie einer Bloggerin
       unter Verweis auf den angeblichen Markenschutz mit einer
       Unterlassungserklärung.
       
       „Hinter der Beanspruchung fremder geistiger Leistungen als eigene
       ’Wortmarke‘ steht ein Versuch, die Meinungs und Pressefreiheit mit Hilfe
       des Markenrechts einzuschränken“, argwöhnt ein anonymer Hinweisgeber. Die
       Urheber des betreffenden Blogs [2][http://susi-zintls.blog.de] werfen
       Hannemann [3][vor, sie wolle sich „auf dem Rücken von Hartz-IV-Berechtigten
       bereichern“] – so heißt es in dem zum Blog gehörenden Youtube-Kanal „Der
       Griesgram“.
       
       Hannemann ist vom Jobcenter Hamburg-Altona vom Dienst suspendiert worden
       und klagt auf Weiterbeschäftigung. Sie hatte sich geweigert, gegen
       Hartz-IV-Empfänger finanzielle Sanktionen zu verhängen. Zudem kritisierte
       sie in ihrem 2012 gestarteten Blog „Altonabloggt“ öffentlich das
       Hartz-IV-System.
       
       Trotzdem oder gerade deswegen findet sie bei Susi Zintl und dem Griesgram
       keine Gnade. Sie werfen Hannemann „Personenkult“ vor, die Unterdrückung der
       Meinungsfreiheit und dass sie überhaupt Mitarbeiterin beim Jobcenter war.
       Der Griesgram polemisiert unter permanentem Verweis auf seine „persönliche
       Meinung“: Hannemann sei eine Schande für den ganzen Hartz-IV-Widerstand.
       „Sie kommen aus irgendwelchen Jobcentern irgendwo und spielen sich als
       Heldin auf“, schimpft er, „das ist meine persönliche Meinung.“
       
       Konkret angemahnt hat Hannemann eines von 15 satirisch gemeinten „Geboten
       der Hartz-IV-Empfänger“ auf Susi Zintls Blog: „Laufe den Hartz-IV-Rebellen
       hinterher. (…) Sie wissen, dass das unbequeme Gefühl vor einem
       Jobcenter-Termin nicht normal ist, sondern eine psychische Krankheit.“
       Hannemann sagt: „Ich musste das einmal einreichen, weil meine Gegner
       unheimlich scharf schießen.“
       
       Der Markenschutz sollte die Basis dafür schaffen, gegen Verleumdungen in
       Zusammenhang mit dem Begriff, der für Hannemann geprägt wurde, vorzugehen.
       Inzwischen habe sie aber entschieden, von einer Registrierung des Begriffs
       abzusehen. „Ich kann nachempfinden, wie es den Leuten geht“, sagt sie,
       schließlich habe sie selbst Willkür erlebt. Nur den Hass könne sie nicht
       verstehen.
       
       Nach Einschätzung eines Hamburger Patentanwalts wäre sie nach der Anmeldung
       auch nicht weiter gekommen. Eine Marke können man nur für Waren und
       Dienstleistungen eintragen lassen. „Man kann sich nicht einen Begriff
       schützen lassen“, sagt der Anwalt. Allenfalls hätte Hannemann einen
       Firmennamen registrieren lassen können. Dafür sei aber nicht das Patentamt
       zuständig.
       
       14 Jul 2014
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.dpma.de/marke/index.html
   DIR [2] http://susi-zintls.blog.de
   DIR [3] http://susi-zintls.blog.de/2014/07/09/inge-hannemann-laesst-hartz-iv-rebellin-schuetzen-wegen-unserem-dergriesgram-youtubekanal-18838589/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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