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       # taz.de -- Tagung Haasenburg-Heime: Keine ausreichende Kontrolle
       
       > Experten berieten bei einer Tagung, wie sich die Aufsicht über Heime
       > verbessern lässt. Die bisherigen Maßnahmen reichen noch nicht.
       
   IMG Bild: Eines der Kinder- und Jugendheime der Haasenburg GmbH in Brandenburg.
       
       BERLIN taz | Ein Jahr nachdem die taz über den brutalen Umgang mit Kindern
       und Jugendlichen in den [1][Heimen der Haasenburg GmbH] berichtete, äußern
       sich jetzt Bundespolitiker zu dem Skandal. Bei einer Tagung über
       Alternativen zur geschlossenen Unterbringung in Berlin versprach der
       Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek (SPD), Ländern
       und Kommunen erstmals Unterstützung. Kleindiek sagte: „Der Bund sieht sich
       in der Verantwortung.“ Gegenüber der taz kündigte er eine gemeinsame
       Initiative von Bund und Ländern in diesem Jahr an.
       
       Das Ministerium in Brandenburg zeigte sich von dem Vorstoß überrascht.
       Bislang fühlte sich der Bund in der Sache nicht zuständig. Beim
       Bundesjustizministerium hatte es noch Anfang Juni geheißen, man sehe keinen
       akuten Bedarf an Gesetzesänderungen. Dies hatten die Potsdamer Neuesten
       Nachrichten berichtet.
       
       Brandenburgs Familienministerin Martina Münch (SPD) mahnte bei der
       Fachtagung mit rund 200 Experten der Jugendhilfe eine Änderung des
       Sozialgesetzbuchs an. Zuständig ist hier der Bund. Das Ministerium arbeitet
       weiter an einer Bundesratsinitiative. Das Problem besteht darin, einem
       Betreiber die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Geregelt ist das im
       Sozialgesetzbuch VIII: Dem Betreiber muss nachgewiesen werden, dass die
       Missstände strukturell bedingt sind und er nicht willens ist, die Probleme
       abzustellen.
       
       Bei Experten der Tagung gilt dies als nahezu unerfüllbar. Die Vertreter der
       Haasenburg GmbH hatten jahrelang behauptet, künftig besser aufpassen zu
       wollen. Bislang wurde in der juristischen Auseinandersetzung mit der
       Haasenburg nur das Rechtsschutzersuchen der Firma abgelehnt, das einen
       vorübergehenden Weiterbetrieb ermöglicht hätte. Der Ausgang im
       Hauptsacheverfahren ist ungewiss.
       
       Der ehemalige Vorsitzende der mittlerweile abgeschlossenen
       Haasenburg-Kommission, Martin Hoffmann, forderte erneut eine unabhängige
       Kontrollinstanz, eine Art TÜV. Das hatte er bereits nach Bekanntwerden der
       Missstände gesagt. Zudem gebe es strukturelle Probleme mit dem
       einschlägigen Paragrafen 1631b BGB. Es sei immer noch nicht geregelt, was
       in geschlossenen Einrichtungen erlaubt sei. Das gelte insbesondere für
       Fixierungen, aber auch für die Anwendung von Antiagressionsmaßnahmen, die
       im Falle der Haasenburg GmbH zu Frakturen bei den Insassen geführt hatten.
       
       Münch hält nun eine bundesweite Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
       -psychiatrie für erforderlich. Nötig sei „ein komplexes, übergreifendes
       System“, sagte sie.
       
       Nach Angaben von Sabrina Hoops, Wissenschaftlerin am Deutschen
       Jugendinstitut, gibt es bundesweit 338 Plätze in 28 geschlossenen Heimen,
       vor allem in Süddeutschland. Bayern führt mit 126 Plätzen für die
       umstrittene Unterbringung. In fünf Ländern wird diese nicht praktiziert.
       Trotz enormer Tagessätze für einen Platz von 300 bis 450 Euro seien die
       Wartelisten für frei werdende Plätze lang, sagte Hoops. Vor allem weil der
       Marktführer Haasenburg GmbH weggefallen ist.
       
       9 Jul 2014
       
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